Drucksache Nr. 0866/2012:
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
(zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2, zur Anhörung zu Antragspunkt 3)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0866/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1770
    - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit Straßenverkehrsflächen und einem öffentlichen Geh- und Radweg -
    entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1770 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Plangebiet ist die Bebauung mit Wohnhäusern beabsichtigt. Es werden keine Bevölkerungsgruppen bevor- oder benachteiligt.

Kostentabelle

Die Kosten für den Erwerb der Flächen für die Verbreiterung der Geh- und Radweg-Verbindung sowie deren Ausbau sind im weiteren Verfahren zu ermitteln.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1770 ist ein vergleichsweise kleines Teilgebiet des Geltungsbereiches des 2002 begonnenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1535 - Conti Limmer -. Mit Drucksache Nr. 2609/2002 N1 wurde zum Bebauungsplan Nr. 1535 am 16.01.2003 vom Verwaltungsausschuss die vorgezogene Bürgerbeteiligung beschlossen (nach dem BauGB in der damals geltenden Fassung). Das Verfahren wurde jedoch bislang nicht abgeschlossen. Gemäß § 244 Abs. 1 BauGB ist das Verfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung zu Ende zu führen. Der neue Bebauungsplan Nr. 1770 steht nicht in inhaltlichem Zusammenhang zum ehemaligen Conti-Gelände (jetziges Wasserstadtgelände). Er soll nun verbindliches Baurecht festsetzen. Dafür sind ein Aufstellungsbeschluss, die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB erforderlich.

Für das Plangebiet gibt es bislang keinen Bebauungsplan, abgesehen von einem schmalen Streifen im Westen, für den der geltende Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 174 "Freifläche" festsetzt. Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 1770 wird Baurecht hergestellt, mit dem im Plangebiet Wohnbebauung möglich sein wird. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Bebauungsplan Nr. 1770 wird daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1770 liegt im Sanierungsgebiet Limmer. Lediglich die Fläche der Sackmannstraße ist hiervon nicht betroffen.

Der Planungsbereich ist heute eine unbebaute Wiese und wird als angemietete Weidefläche für Privatpferde von Anwohnern aus dem Stadtteil Limmer genutzt. Der westlich angrenzende Stockhardtweg bildet den Übergang zu der in Sanierung befindlichen Industriebrache des ehemaligen Industriestandortes „Conti-Limmer“, die nach Abschluss der Gebäude- und Bodensanierungsmaßnahmen zu einem Wohngebiet mit Dienstleistungen und Büronutzungen sowie einem Nahversorgungsstandort entwickelt werden soll. Die Bebauung des Plangebietes kann die Entwicklung des zukünftigen Wohngebietes „Wasserstadt Limmer“ unterstützen.

61.12 
Hannover / 13.04.2012