Drucksache Nr. 0866/2005:
Bebauungsplan Nr. 1263, 1. Änderung, Döhrbruch/Lange-Hop-Straße
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0866/2005
3
 

Bebauungsplan Nr. 1263, 1. Änderung, Döhrbruch/Lange-Hop-Straße
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1263, 1. Änderung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Neubau der Feuerwache trägt zur Verbesserung des Brandschutzes in den Stadtteilen Kirchrode und Bemerode bei und kommt damit allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zu Gute.

Kostentabelle

Die enstehenden Kosten für die Stadt sind der Anlage 2 zu dieser Drucksache (dort im Abschnitt 5) zu entnehmen.

Begründung des Antrages

Der Rat hat am 02.12.2004 die öffentiliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1263,
1. Änderung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16.12.2004 bis 17.01.2005 statt. Anregungen gingen nicht ein.

Zur öffentlichen Auslegung wurde im Bebauungsplan-Entwurf versehentlich im nordlichen Bereich geringfügig in die im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1159 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche eingegriffen. Der Fehler wird mit dem Satzungbeschluss korrigiert. Die nördliche Bebauungsplangrenze verläuft jetzt an der südlichen Grenze des vorhandenen Fußweges im Döhrbruch.

Eine erneute öffentliche Auslegung wurde nicht durchgeführt, weil es sich nur um eine geringfügige Änderung handelt, die einen offensichtlichen Fehler behebt und die die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten aufnimmt. Inhaltliche Auswirkungen sind nicht gegeben. Die betroffenen städtischen Fachbereiche wurden beteiligt und haben der Änderung zugestimmt.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
 61.12
Hannover / 22.04.2005