Drucksache Nr. 0865/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften
in der Ratssitzung am 28.04.2022, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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0865/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften
in der Ratssitzung am 28.04.2022, TOP 3.4.

Seit Beginn des Ukraine-Krieges flüchten vor allem Frauen und Kinder nach Deutschland. Einem Bericht zufolge* ist es in Flüchtlingsunterkünften in Düsseldorf bereits zu sexuellen Missbrauch gegenüber einer Ukrainerin und in einem anderen Fall zu einem mutmaßlichen Missbrauch eines marokkanischen Mannes mit ukrainischen Pass gekommen. In beiden Fällen waren die mutmaßlichen Täter Alleinreisende Männer aus dem afrikanischen Raum, die Angaben, auch einen ukrainischen Pass zu besitzen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung Fälle von sexuellem Missbrauch in Flüchtlingsunterkünften seit 2015 bekannt? Wenn ja, wie viele Fälle gab es? (Bitte nach Jahr des Vorfalles aufschlüsseln)

2. Wie alt waren Opfer und Täter, welches Geschlecht hatten sie und aus welchem Herkunftsländern kommen sie?

3. Was tut die Verwaltung, um vor allem Frauen in Flüchtlingsunterkünften vor sexuellen Übergriffen zu schützen?

Text der Antwort

Frage 1: Sind der Verwaltung Fälle von sexuellem Missbrauch in Flüchtlingsunterkünften seit 2015 bekannt? Wenn ja, wie viele Fälle gab es? (Bitte nach Jahr des Vorfalles aufschlüsseln)

Frage 2: Wie alt waren Opfer und Täter, welches Geschlecht hatten sie und aus welchen Herkunftsländern kommen sie?

Zu Nr. 1) und Nr. 2): Es wird keine Statistik über die angefragten Daten geführt, so dass keine Angaben erfolgen.

Frage 3: Was tut die Verwaltung, um vor allem Frauen in Flüchtlingsunterkünften vor sexuellen Übergriffen zu schützen?

In den neuen Betreiberverträgen verpflichtet die Verwaltung die Betreiber*innen ein einrichtungsspezifisches Gewaltschutzkonzept zu erstellen. Dabei werden Mindestinhalte vorgegeben. Die Mindestinhalte umfassen u. a. den besonderen Schutz von schutzbedürftigen Personengruppen, eine einrichtungsinterne Risikoanalyse, die Information und Beteiligung von allen Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen, niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten, Angebote für die Bewohner*innen zum Thema Gewaltschutz, aktive Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen, gewaltpräventive Maßnahmen sowie standardisierte Ablaufpläne bei Verdachts- und Gewaltvorfällen.

Es werden zudem Beratungen zum Thema „Recht auf Gewaltfreiheit für Frauen ab 14 Jahre“ durchgeführt. Inhalte der Beratungsgespräche sind das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, die Erläuterung der Hilfsmöglichkeiten sowie Hinweise auf niedrigschwellige Informationsbeschaffung. Entsprechende Informationsbroschüren sind auszuhändigen. Dies ist ebenfalls eine vertragliche Verpflichtung.

Weitere Maßnahmen sind die Bereitstellung von zwei Frauenunterkünften, bei Familienunterkünften die Einrichtung von Frauenetagen oder -wohneinheiten, Gemeinschaftsräume nur für Frauen oder Gemeinschaftsräume mit Zeiten, in denen nur Frauen sich aufhalten dürfen sowie spezielle Angebote für Frauen (z. B. Frauencafé). Zudem sind alle Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften abschließbar.

Ferner ist der Bereich Wohnen und Leben in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen in den Arbeitsgruppen „Runder Tisch – Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften und im Obdach“ (in Federführung des Fachbereichs Jugend und Familie), „AK Frauen“ (in Federführung der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) Niedersachsen in Kooperation mit der Selbsthilfe für Wohnungslose e.V.) und „AG Migrantinnen/Zwangsheirat“ des Hannoverschen Interventionsprogramms gegen Häusliche Gewalt (HAIP in Federführung des Referates für Frauen und Gleichstellung) aktiv vertreten sowie Mitglied des „Runden Tisch HAIP“.