Drucksache Nr. 0863/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten
in der Ratssitzung am 28.04.2022, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

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0863/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten
in der Ratssitzung am 28.04.2022, TOP 3.2.

Durch den Krieg in der Ukraine sind Millionen Menschen, vor allem Frauen und Kinder, auf der Flucht. Neben den Nachbarländern der Ukraine gibt es vor allem eine große Fluchtbewegung in Richtung Deutschland. Die Aufnahme von europäischen Kriegsflüchtlingen wird die Lage in Erstaufnahmeeinrichtungen und auf dem Wohnungsmarkt zunehmend anspannen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Werden ausreisepflichtige Ausländer nun priorisiert abgeschoben um Platz für Kriegsflüchtlinge aus Europa zu schaffen?
2. Warum werden syrische Migranten nicht abgeschoben, obwohl der Krieg in ihrem Heimatland beendet ist?
3. Warum werden afghanische Migranten nicht abgeschoben, obwohl der Krieg in ihrem Heimatland beendet ist und die deutsche Regierung in Verhandlungen mit den Taliban steht?

Text der Antwort

Frage 1: Werden ausreisepflichtige Ausländer nun priorisiert abgeschoben um Platz für Kriegsflüchtlinge aus Europa zu schaffen?

Nein


Frage 2: Warum werden syrische Migranten nicht abgeschoben, obwohl der Krieg in ihrem Heimatland beendet ist?

Rückführungen nach Syrien sind weiterhin aufgrund der Lage vor Ort und den fehlenden diplomatischen Beziehungen nicht möglich.


Frage 3: Warum werden afghanische Migranten nicht abgeschoben, obwohl der Krieg
in ihrem Heimatland beendet ist und die deutsche Regierung in Verhandlungen mit den Taliban steht?

Das Bundesministerium des Inneren hat mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen der Sicherheitslage in Afghanistan die Entscheidung getroffen, Rückführungen nach Afghanistan zunächst auszusetzen. Rückführungen nach Afghanistan sind somit nicht möglich.