Drucksache Nr. 0863/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zum Patronatswesen in Hannover
in der Ratssitzung am 16.05.2013, TOP 3.1.

Inhalt der Drucksache:

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0863/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zum Patronatswesen in Hannover
in der Ratssitzung am 16.05.2013, TOP 3.1.

Die Einrichtung von Patronaten entstand im Mittelalter und bezeichnete die Fürsorgepflicht vor allem von Adeligen für eine Kirche. Heutzutage können neue Patronate nicht mehr begründet werden.

Die Landeshauptstadt Hannover übt jedoch bis heute körperschaftliche Patronate an Kirchen aus - mit Patronatsvertretern. Dieses auf mittelalterlicher Tradition basierende Engagement der Landeshauptstadt Hannover, seine konkreten Rahmenbedingungen sowie die Ausübungsformen sind weitgehend unbekannt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Patronate werden aktuell von welchen Personen seit welchem Datum für die Landeshauptstadt Hannover in welcher Form wahrgenommen und wem berichten die Patronatsvertreter?

2. Welche Pflichten und/oder Rechte, Kosten und/oder Einnahmen sind für die Landeshauptstadt Hannover mit den Patronaten verbunden?

3. Hält die Landeshauptstadt Hannover die Aufrechterhaltung der Patronate für zeitgemäß? (Wenn Ja, warum? Wenn Nein, warum nicht?)

Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Frage 1: Welche Patronate werden aktuell von welchen Personen seit welchem Datum für die Landeshauptstadt Hannover in welcher Form wahrgenommen und wem berichten die Patronatsvertreter?

Aktuell werden folgende Patronate wahrgenommen:

Ev.-luth. Gartenkirche St. Marien
Patronatsvertreter: Dr. Manfred Scholz als Mitglied im Kirchenvorstand, seit 1987

Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannes
Patronatsvertreter: Valentin Schmidt

Marktkirche und Aegidienkirche
Patronatsvertreter: Herbert Schmalstieg

Frage 2: Welche Pflichten und/oder Rechte, Kosten und/oder Einnahmen sind für die Landeshauptstadt Hannover mit den Patronaten verbunden?

Rechte und Pflichten sind im Kirchengesetz über Patronate (Patronatsgesetz) in der Fassung vom 14.12.1981, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Kirchengesetzes vom 15.07.2005 geregelt. In erster Linie handelt es sich dabei um das Präsentationsrecht, welches im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand auszuüben ist (Besetzung von Pfarrstellen). Für die Marktkirche besteht darüber hinaus eine Patronatslast zur baulichen Unterhaltung des Turmes oberhalb des Geläuts. Für Reperaturen / Instantsetzung wurden 2006: 5000€, und 2010: 8264,55€ bezahlt.

Frage 3: Hält die Landeshauptstadt Hannover die Aufrechterhaltung der Patronate für zeitgemäß? (Wenn Ja, warum? Wenn Nein, warum nicht?)

Ja, es ist der Verwaltung wichtig.