Antrag Nr. 0863/2005:
Antrag der WASG/PDS-Gruppe zur Entwicklung eines Aktionsplanes gegen Feinstaubentwicklung

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der WASG/PDS-Gruppe zur Entwicklung eines Aktionsplanes gegen Feinstaubentwicklung

Antrag,

1. Die Verwaltung wird aufgefordert schnellstmöglich einen Aktionsplan zu entwickeln der dafür sorgt , dass die Feinstaubbelastung innerhalb des gesamten Gebietes der Landeshauptstadt Hannover langfristig und nachhaltig reduziert wird. Der Aktionsplan ist mit der Region Hannover und dem Land Niedersachsen abzustimmen.

2. Der Aktionsplan soll eine Aufstellung aller der Verwaltung bekannten Emissionsquellen enthalten sowie Vorschläge zu einer Beseitigung bzw. Reduzierung der Feinstaubbelastungen aus diesen Quellen.

3. Die Verwaltung berichtet einmal jährlich im Ausschuss für Umwelt und Naherholung über die erfolgten Maßnahmen und die sich daraus ergebenen Reduzierungen der Feinstaubbelastung.

4. Zur Erstellung des Aktionsplans gehören je nach Dringlichkeit abgestuft eingesetzt insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- die Einführung einer City-Maut, deren Einnahmen z.B. dafür eingesetzt werden können, den ÖPNV für die Bevölkerung kostengünstiger anzubieten
- die temporäre Einstellung des Betriebs von industriellen Verbrennungsanlagen
- die großräumige Sperrung für alle Fahrzeuge
- die großräumige Sperrungen für Fahrzeuge ohne Russfilter
- die vermehrte Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in den belasteten Gebieten

Begründung

Mehrere tausend Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Folgen von Feinstaubbelastung. Der Verkehr hat daran einen wesentlichen Anteil: vor allem durch Dieselrusspartikel sowie durch Reifenabrieb und von den Straßen aufgewirbelte Stäube. Auch industrielle Verbrennungsanlagen haben einen hohen Anteil an der Belastung.

Die EU-Luftreinhalterichtlinie wurde im Jahr 1999 verabschiedet und seit Januar 2005 gilt: Wenn die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge in einem Gebiet überschritten wird, sind von der zuständigen Behörde Luftreinhaltepläne zu erstellen - mit dem Ziel, die geltenden Grenzwerte einzuhalten. Die Luftreinhaltepläne müssen Aussagen über Art, Ursprung und Beurteilung der Verschmutzung sowie über ergriffene, beschlossene und geplante Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes enthalten. Wenn diese Pläne für eine effektive Reduzierung der Feinstaubpartikel sorgen sollen, dann müssen sie einschneidende Maßnahmen beinhalten. Leider haben sowohl Bund als auch das Land Niedersachen sowie die Landeshauptstadt Hannover dabei versagt, rechtzeitig eine zielorientierte Minderungsstrategie für Feinstaub umzusetzen. Die seit 1999 versäumte notwendige Verantwortung muss endlich übernommen werden um die Feinstaubbelastungen so effizient und schnell wie möglich zu verringern.

Die Feinstaubbelastung in Hannover ist nicht auf die Göttinger Str. zu reduzieren, sondern ist für das gesamte Stadtgebiet ernst zu nehmen und zu minimieren.

Dabei ist der im Antragstext aufgeführte Maßnahmenkatalog von Seiten der Verwaltung noch weiter zu ergänzen. Der zu erarbeitende Aktionsplan muss aufzeigen, mit welchen Mitteln welche Feinstaubreduzierungen erreicht werden können, so dass ein abgestufter Plan zu Verminderung der Belastungen verabschiedet werden kann.



Detlef Schmidt, Gruppenvorsitzender