Drucksache Nr. 0862/2015:
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover („Abwasserbeseitigungsabgabensatzung“)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0862/2015
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Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover („Abwasserbeseitigungsabgabensatzung“)

Anträge,

1. die Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen

und damit einhergehend
2. die Beitragssätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Einheitssätze zur Kostenerstattung für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation festzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Drucksache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Die Neufassung der Änderungssatzung hat finanzielle Auswirkungen auf die Gesamtheit der Beitragsschuldner, da die darin festgesetzten Beitragssätze gegenüber den derzeit gültigen Sätzen erhöht sind. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.

Begründung des Antrages

Die Stadtentwässerung hat die Firma aqua consult Ingenieur GmbH mit der Kalkulation der Sätze des Abwasserbeitrages und der Kostenerstattung nach Einheitssätzen für die Grundstücksanschlüsse beauftragt. Die Kalkulation umfasst den Zeitraum der Jahre
2006 bis 2019. Das vorliegende Gutachten vom 20.02.2015 gliedert sich in zwei Zeiträume:
1. den Bestandszeitraum, der die Jahre 2006 bis 2012 umfasst und die tatsächlichen Kosten der beitragsfähigen Maßnahmen berücksichtigt,

2. den Prognosezeitraum (Jahre 2013 bis 2019), für den die Kosten der beitragsfähigen Maßnahmen auf der Grundlage der zum Beurteilungsstichtag 31.08.2014 zur Verfügung stehenden Daten hochgerechnet bzw. geschätzt wurden.

Den für die gesamte Rechnungsperiode ermittelten Gesamtkosten für den Bau der zentralen öffentlichen Kanalisation, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser, wurden die im Bestandszeitraum tatsächlich angeschlossenen bzw. im Prognosezeitraum künftig anzuschließenden beitragsfähigen Flächen gegenüber gestellt.

Daraus ergibt sich ein zur vollständigen Kostendeckung notwendiger Abwasserbeitrag
1. für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 5,86 € pro m² Veranlagungsfläche
2. für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 15,34 € pro m² Veranlagungsfläche.

Zur Ermittlung der Einheitssätze für die Grundstücksanschlüsse wurde der Bestandszeitraum der Jahre 2006 bis 2012 betrachtet. Auf der Grundlage der Daten der Jahre 2010, 2011 und 2012 wurde des Weiteren eine Prognose für die Jahre 2013 bis 2019 vorgenommen. Die für die Herstellung sämtlicher Grundstücksanschlüsse entstandenen Kosten wurden, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranschlüssen, den Summen der Kanalanschlusslängen gegenüber gestellt.

Daraus ergibt sich ein zur vollständigen Kostendeckung notwendiger Einheitssatz
1. für Schmutzwasseranschlüsse in Höhe von 1.439,38 € je Meter Anschlusskanal
2. für Niederschlagswasseranschlüsse in Höhe von 819,44 € je Meter Anschlusskanal.

Das Gutachten der Firma aqua consult Ingenieur GmbH (Erläuterungsbericht nebst Anlagen) ist wegen seines Umfanges dieser Beschlussdrucksache nicht als Anlage beigefügt. Die vollständigen Kalkulationsunterlagen sind den im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertretern vorab zur Verfügung gestellt worden.

Mit Beschluss der vorherigen Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 2009 wurde zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Kostendeckung beim Abwasserbeitrag und beim Herstellungsaufwand für die Grundstücksanschlüsse auf jeweils 75 % begrenzt. Im Rahmen der nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) eingeräumten Gestaltungsfreiheit liegt es im Ermessen des Satzungsgebers, den Deckungsgrad des Aufwandes beim Abwasserbeitrag und beim Herstellungsaufwand für die Grundstücksanschlüsse zu bestimmen.

Für den Schmutzwasserbeitrag und den Herstellungsaufwand für die Anschlusskanäle schlägt die Verwaltung vor, den Deckungsgrad von 75 % beizubehalten, um auch weiterhin eine Entlastung der Beitragszahler zu erreichen.

Beim Abwasserbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung sind für den Bau der Regenrückhaltebecken „In der Rehre“ und „Lange-Feld-Str.“ außerordentlich hohe Kosten angefallen, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass sich ein überproportional stark angestiegener Niederschlagswasserbeitrag von 15,34 € pro m² Veranlagungsfläche errechnet (ohne diese Kosten würde sich ein Beitrag von 9,37 € pro m² errechnen). Diese Kosten müssen aufgrund der Systematik der Beitragskalkulation berücksichtigt werden. Es wäre nicht zulässig, sie bei der Kalkulation von vornherein außen vor zu lassen.
Um aber auch hier eine im Vergleich zu den anderen Abgaben ähnlich hohe Entlastung zu erreichen, wird vorgeschlagen, die Kostendeckung beim Abwasserbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung auf 60 % begrenzen. Daraus ergeben sich nachstehende neue Beitrags-/Kostensätze::


Abwasserbeitrag Schmutzwasser: 4,40 € pro m² Veranlagungsfläche
Abwasserbeitrag Niederschlagswasser: 9,20 € pro m² Veranlagungsfläche
Herstellungsaufwand Schmutzwasser: 1.079,54 € je Meter Anschlusskanal
Herstellungsaufwand Niederschlagswasser: 614,58 € je Meter Anschlusskanal


Die nicht durch Beiträge und Kostenerstattungen gedeckten Investitionen und Herstellungsaufwendungen sind durch die Stadtentwässerung vorzufinanzieren. Die hierfür anfallenden Zinskosten werden direkt aus dem Gebührenhaushalt finanziert, indem sie bei der Gebührenkalkulation kostensteigernd berücksichtigt werden. Die Finanzierung des insoweit nicht über Beiträge bzw. Kostenerstattungen gedeckten 25 %igen, bzw. 40 %igen Anteils wirkt sich aber nahezu nicht feststellbar auf die Abwassergebühren aus. Beim Schmutzwasser führt die Finanzierung aus dem Gebührenhaushalt langfristig zu einer Erhöhung der Gebühr um 0,01 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Bei den Niederschlagswassergebühren bewirkt die Finanzierung eine Erhöhung maximal ab der dritten Nachkommastelle und kann insoweit vernachlässigt werden.

Eine Gegenüberstellung der Änderungen der vorgelegten Abwasserabgabensatzung im Vergleich zur derzeit noch geltenden Satzung aus dem Jahre 2009 ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt.
68.0 
Hannover / 22.04.2015