Drucksache Nr. 0861/2015:
Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0861/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz

Antrag,

Das städtebauliche Leitbild der Weiterentwicklung und Komplettierung des Bömelburgviertels in Zeilenbauweise und die gestalterische Neuordnung der wohnungsnahen Freiräume in den Schwerpunktbereichen

· östliche Seite der Voltmerstraße zwischen Schmedesweg und Knoevenagelweg,
· Knoevenagelweg
· und südliche Bömelburgstraße, Platzfläche
zur Anpassung an die perspektivischen Wohnungsbedarfe als Sanierungsziel zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Sanierungsziel soll eine behutsame Erweiterung und Erneuerung des Wohnungsbestandes im Bömelburgviertel ermöglicht werden.
Neubau und Modernisierung von Wohngebäuden sowie Anpassung der wohnungsnahen Freiräume richten sich an alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Die Bedarfe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen werden berücksichtigt und gestärkt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Bömelburgviertel wurde ab 1957 nach dem Leitbild der gegliederten und aufgelockerten Stadt in Zeilenbauweise errichtet und verfügt über die damals typischen sehr kleinen Wohnungszuschnitte mit vorwiegend 2- und 3-Zimmer-Wohnungen. Eigentümerin eines Großteils der drei- bis fünfgeschossigen Gebäude ist die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbh (GBH).
In den vergangenen Jahren hat die GBH bereits über die Hälfte ihres Wohnungsbestandes modernisiert. In den kommenden Jahren sind bereits weitere Modernisierungen geplant: 2015 das Gebäude Bömelburgstraße 21, danach die Gebäude Knoevenagelweg 5/7 sowie 13/15.
Die nach diesen Maßnahmen noch modernisierungsbedürftigen Wohnungen, etwa ein Viertel des Wohnungsbestandes der GBH im Bömelburgviertel, befinden sich in Fünfgeschossern. Diese werden langfristig auf dem Wohnungsmarkt ohne weitergehende Eingriffe in die Bausubstanz (wie z.B. Aufzüge und/oder Grundrissänderungen) nicht oder nur schwer vermietbar sein.
Von der Landeshauptstadt Hannover wurde in Zusammenarbeit mit der GBH deshalb eine städtebauliche Studie „Generationengerechtes Bömelburgviertel“ in Auftrag gegeben. Diese zeigt den städtebaulichen Orientierungsrahmen für eine zukunftsfähige, generationengerechte Entwicklung des Bömelburgviertels auf. Der Entwurf orientiert sich an der ursprünglichen städtebaulichen Idee der gegliederten und aufgelockerten „Stadt-Landschaft“ in Zeilenbauweise. (Anlage 2)
Das städtebauliche Leitbild der gegliederten und aufgelockerten Stadt zeichnet sich durch eine besondere Qualität der wohnungsnahen Freiräume zwischen den Häuserzeilen aus. Von dieser profitieren vor allem Bevölkerungsgruppen, die tendenziell mehr Zeit in Wohnungsnähe verbringen, wie Kinder, Familien und ältere Menschen. Mit der Rückbesinnung auf die städtebauliche Grundidee des Bömelburgviertels wird eine verbesserte Orientierbarkeit im Quartier erreicht, dies dient vor allem Familien mit Kindern.
Neben den erforderlichen baulichen Eingriffen in die Gebäudestruktur sollte in der Studie geprüft werden, ob die städtebauliche Grundordnung der Siedlung auch bei Neubau/Neuplanung berücksichtigt oder verändert werden soll.
Insbesondere für die räumlichen Entwicklungsschwerpunkte östliche Voltmerstraße, Knoevenagelweg sowie südliche Bömelburgstraße, Platzfläche werden Vorschläge zur stufenweise Erneuerung und Erweiterung des Wohnungsangebotes gemacht.
Zudem werden modellhaft Möglichkeiten für die funktionale Zonierung der Freiräume aufgezeigt sowie die Ergänzungsvorschläge für die Wegebeziehungen dargestellt.
Perspektivische baulich-räumliche Umsetzungen werden im Rahmen der Bauleitplanung abgeprüft und durch Baufenster begrenzt, die den städtebaulichen Rahmen der straßenbegleitenden Zeilenbauweise unterstützen und gestalterische Möglichkeiten für die Entwicklung der einzelnen Baukörper zulassen.
In einem ersten Schritt wird die Absicherung und Konkretisierung des Sanierungsziels über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1818 für den Bereich östliche Voltmerstraße / Knoevenagelweg / Schmedesweg erfolgen.
Mit diesem Antrag soll die Entscheidung für die beschriebene und in Anlage 1 dargestellte städtebauliche Form als Sanierungsziel getroffen werden, das über die Bauleitplanung abgesichert wird.
61.41 
Hannover / 21.04.2015