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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2009 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag
1. Den Jahresabschluss 2009 mit den Teilen:
A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2009
A3 Anhang 2009
A4 Anlagenspiegel 2009
A5 Lagebericht 2009
festzustellen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Ent-
wicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von
13.166.764,37 € wie folgt zu ver- wenden:
Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 13.872.442,65 € |
Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2008 | - 3.800.000,00 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2008 | - 3.770.066,76 € |
Jahresüberschuss 2009 | 6.864.388,48 € |
Bilanzgewinn 2009 | 13.166.764,37 € |
a)
3.571.547,16 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 5.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 4.595.217,21 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshaupt- stadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beauftragte Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft WIBERA erteilte gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2009) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushalts- rechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigen- betriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ab- satz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2009 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2009 der Stadtentwässerung Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungs- pflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 06.04.2010 nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigenbe- triebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister und an die Kommunalaufsicht weitergeleitet.
Nach § 30 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwen- dung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 20.04.2010