Drucksache Nr. 0859/2010:
Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Ratz und Rübe", Loccumer Str.

Inhalt der Drucksache:

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0859/2010
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Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Ratz und Rübe", Loccumer Str.

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte "Ratz und Rübe", Loccumer Str. 33 im Stadtteil Wülfel mit 25 Ganztagsplätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • der DRK - Kinder - und Jugendhilfe gem. GmbH ab 01.08.2010, frühestens ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages

Die 3 - gruppige Kindertagesstätte Ratz und Rübe verfügt neben einer Hortgruppe über zwei Kindergartengruppen mit je 25 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung. Die DRK - Kinder - und Jugendhilfe gem. GmbH hat in ihrer Eigenschaft als Träger der Einrichtung einen Antrag auf Umwandung einer Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration gestellt, weil bei einem bereits in der Einrichtung betreuten Kind der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt wurde.

Das Kind mit Behinderung ist 5 Jahre alt und besucht die Einrichtung seit 2 Jahren, sodass sich die Eltern und auch das Team die Weiterbetreuung dieses Kindes trotz zusätzlichen Förderbedarfes wünschen und dies auch aus pädagogischen Gesichtspunkten als sinnvoll betrachten.

Das Team könnte durch die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft für die Dauer der Einzelintegrationsmaßnahme erweitert werden. Die Gruppengröße muss in diesem Zusammenhang auf 20 Plätze abgesenkt werden. Der Platzverlust ist aber, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Maßnahme aufgrund des Alters des behinderten Kindes maximal 1 Jahr dauert, vertretbar. Die Betreuungssituation im Döhren - Wülfel hat sich für den Kindergartenbereich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass eine deutliche Entspannung eingetreten ist. Die Prognose ist steigend im positiven Bereich.

Die räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung sind gegeben.

Der Beginn der Maßnahme ist zum 01.08.2010 geplant und die Erteilung einer entsprechenden Ergänzung der geltenden Betriebserlaubnis wurde im Vorfeld vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 06.04.2010