Drucksache Nr. 0858/2010:
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Gundelachweg in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands e. V. (CJD)

Inhalt der Drucksache:

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0858/2010
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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Gundelachweg in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands e. V. (CJD)

Antrag,

zu beschließen,
  • das Betreuungsangebot der Kindertagesstätte Gundelachweg 7, 30519 Hannover in Trägerschaft des CJD Hannover um eine Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zu erweitern
  • eine bestehende Kindergartengruppe mit 17 Plätzen und einer täglichen Betreuungszeit von 4 Stunden in eine integrative Gruppe mit 13 Betreuungsplätzen für nicht behinderte Kinder und 3 Plätzen für Kinder mit Behinderung in 3/4-Betreuung umzustrukturieren und
  • für diese Angebotsstruktur ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2010 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4641.901 935400Zuwendungen96.900,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt97.300,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-97.300,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln (für Krippengruppen 38% der Personalkosten) abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Ferner wurde vom Bundesgesetzgeber beschlossen, zum Jahr 2013 einen individuellen Rechtsanspruch für Kinder in dieser Altersgruppe einzuführen.

Der CJD Hannover betreibt seit Jahren die Kindertagesstätte im Gundelachweg mit einer Angebotsstruktur von 15 Krippenplätzen (3/4-Betreuung), 73 Kindergartenplätzen (davon 16 in einer integrativen Gruppe mit 3/4 Betreuung, 17 in einer Halbtagsgruppe und 40 Plätze mit Ganztagsbetreuung) und 20 Hortplätzen.
Die Einrichtung verfügt neben umfangreichen Erfahrungen in der integrativen Kinderbetreuung auch über die personellen und räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe.
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung, sowie Hochbegabter, stellt ein besonderes pädagogisches Angebot dar und wird stadtweit angenommen.

Durch die geplanten Veränderungen wird es möglich, weitere 15 Plätze für die Altersgruppe der 1 bis 3 - jährigen und 3 zusätzliche Plätze für Kinder mit Behinderung anzubieten, damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie für Eltern zu erleichtern.

Die Gruppengröße der betroffenen Kindergartengruppe muss im Zusammenhang mit der Umstrukturierung auf 16 Plätze abgesenkt werden. Der damit einhergehende Verlust eines Kindergartenplatzes ist vertretbar.

Nach Abschluss der erforderlichen Umbaumaßnahmen ist die Umsetzung der Umstrukturierung für den 01.08.2010 vorgesehen. Die Planungen wurden mit dem Nds. Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – abgestimmt, und eine entsprechend geänderte Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Für die Krippengruppe wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt. Der Landeshauptstadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5.000,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den bewilligten Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung in Höhe von ca. 5% der Gesamtkosten für Einrichtungsgegenstände. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 96.900,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 20.04.2010