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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Gundelachweg in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands e. V. (CJD)
Antrag,
zu beschließen,
- das Betreuungsangebot der Kindertagesstätte Gundelachweg 7, 30519 Hannover in Trägerschaft des CJD Hannover um eine Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zu erweitern
- eine bestehende Kindergartengruppe mit 17 Plätzen und einer täglichen Betreuungszeit von 4 Stunden in eine integrative Gruppe mit 13 Betreuungsplätzen für nicht behinderte Kinder und 3 Plätzen für Kinder mit Behinderung in 3/4-Betreuung umzustrukturieren und
- für diese Angebotsstruktur ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2010 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 5.000,00 € | 4641.901 935400 | Zuwendungen | 96.900,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 400,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 5.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 97.300,00 € | |
Finanzierungssaldo | -5.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -97.300,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln (für Krippengruppen 38% der Personalkosten) abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Ferner wurde vom Bundesgesetzgeber beschlossen, zum Jahr 2013 einen individuellen Rechtsanspruch für Kinder in dieser Altersgruppe einzuführen.
Der CJD Hannover betreibt seit Jahren die Kindertagesstätte im Gundelachweg mit einer Angebotsstruktur von 15 Krippenplätzen (3/4-Betreuung), 73 Kindergartenplätzen (davon 16 in einer integrativen Gruppe mit 3/4 Betreuung, 17 in einer Halbtagsgruppe und 40 Plätze mit Ganztagsbetreuung) und 20 Hortplätzen.
Die Einrichtung verfügt neben umfangreichen Erfahrungen in der integrativen Kinderbetreuung auch über die personellen und räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe.
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung, sowie Hochbegabter, stellt ein besonderes pädagogisches Angebot dar und wird stadtweit angenommen.
Durch die geplanten Veränderungen wird es möglich, weitere 15 Plätze für die Altersgruppe der 1 bis 3 - jährigen und 3 zusätzliche Plätze für Kinder mit Behinderung anzubieten, damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie für Eltern zu erleichtern.
Die Gruppengröße der betroffenen Kindergartengruppe muss im Zusammenhang mit der Umstrukturierung auf 16 Plätze abgesenkt werden. Der damit einhergehende Verlust eines Kindergartenplatzes ist vertretbar.
Nach Abschluss der erforderlichen Umbaumaßnahmen ist die Umsetzung der Umstrukturierung für den 01.08.2010 vorgesehen. Die Planungen wurden mit dem Nds. Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – abgestimmt, und eine entsprechend geänderte Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Für die Krippengruppe wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt. Der Landeshauptstadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5.000,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den bewilligten Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung in Höhe von ca. 5% der Gesamtkosten für Einrichtungsgegenstände. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 96.900,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41
Hannover / 20.04.2010