Antrag Nr. 0856/2023:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0818/2023: Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover – hier: Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten („Brötchentickets“)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0856/2023 (Originalvorlage)
0818/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0818/2023: Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover – hier: Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten („Brötchentickets“)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
  1. Die in Anlage 1 zu Drucks. Nr. 0818/2023 beigefügte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO) vom 28.03.2019 wird verworfen.
  2. Stattdessen wird § 1 Abs. 3 ParkGO der LHH wie folgt verfasst: „Für Parkvorgänge, die eine Parkdauer von 20 Minuten vorhersehbar nicht überschreiten, müssen keine Parkgebühren entrichtet werden.“

Begründung


Das kostenfreie Kurzzeitparken an Parkscheinautomaten ist essentiell für eine erreichbare und vitale Innenstadt. Unter dem Wegfall dieser Regelung leiden sowohl die Menschen in Hannover, die demnach für jeden noch so kurzen Aufenthalt zur Kasse gebeten werden, als auch die örtlichen Betriebe, denen ein Teil der Kundschaft verloren gehen wird. Immer wieder entnehmen wir der Presse weitere Geschäftsaufgaben, weil der Standorterhalt in der hannoverschen Innenstadt nicht mehr wirtschaftlich ist. Diesen Vorgang dürfen wir nicht durch kurzsichtigen Sparaktionismus befeuern. Die Maßnahme zeigt auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung keine nachhaltige Sparmethode auf. Um den stationären Einzelhandel in der Innenstadt zu unterstützen, sollten die kostenfreien „Brötchentickets“ nicht nur beibehalten, sondern in ihrer Gültigkeitsdauer auch auf 20 Minuten ausgeweitet werden. Die Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Hannover ist entsprechend anzupassen.