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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0840/2020 N1 (1. Nachtragshaushaltssatzung 2020)
Antrag
zu beschließen,
§ 8
Der Kämmerer berichtet dem Verwaltungsausschuss alle vierzehn Tage über die jeweils aktuelle finanzielle Situation der Landeshauptstadt und über deren Veränderung im Vergleich zum Stichtag vierzehn Tage zuvor. Insbesondere ist über folgende Punkte besonders Auskunft zu geben:
Alle überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen nach Ziffer 1.2.3 und 1.2.4 des Anhanges zur Hauptsatzung, die sich zwischen den alten Wertgrenzen und der am 26.03.2020 durch Beschluss der Ratsversammlung neu festgesetzten Wertgrenze von 10.000.000 € bewegen.
Die Inanspruchnahme der durch diese Nachtragshaushaltssatzung eingeräumten Kreditlinie für die Landeshauptstadt und für den Eigenbetrieb „Städtische Häfen“ im Durchschnitt und in den Spitzen.
Soweit bezifferbar über den jeweils aktuellen Ausfall von städtischen Steuereinnahmen gegliedert nach Art der Steuer.
Für den Fall, dass der Verwaltungsausschuss seine Beschlüsse im Umlaufverfahren fasst, ist dieser Bericht schriftlich unter Wahrung der üblichen Fristen zu versenden.
Begründung
Die Corona-Krise stellt die gesamte Bundesrepublik vor ungeahnte und nie dagewesene Herausforderungen. Diesen müssen wir alle durch ungewöhnliche Entscheidungen Rechnung tragen. Hierzu gehört die Aufrechterhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover ebenso, wie die hinreichende finanzielle Ausstattung der Verwaltung um auf die Anforderungen dieser Krise angemessen reagieren zu können.
Diesen Anforderungen ist durch die Anhebung der Wertgrenzen und durch die Auflage eines 10 Mio. Euro umfassenden Soforthilfepaketes für die städtische Wirtschaft bereits Rechnung getragen worden. Diesem Ziel dient auch die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung.
In Zeiten, in denen eine demokratische Kontrolle allerdings nur eingeschränkt möglich ist, halten wir es für dringend erforderlich, dass dem wesentlichen Entscheidungsgremium zeitnah und eng über den Einsatz, die Wirkung, Inanspruchnahme der eingeräumten Möglichkeiten und die Gesamtsituation der städtischen Finanzen Auskunft gegeben wird. Hierdurch soll den politisch Verantwortlichen ein Mindestmaß an Transparenz und Kontrolle ermöglicht werden.