Drucksache Nr. 0856/2012:
Änderung der Betriebkostenzuschüsse und Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0856/2012
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Betriebkostenzuschüsse und Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen

Antrag,

1. die Anhebung der Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für die außerschulische Nutzung von Schuleinrichtungen zum 01.07.2012 und
2. die Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen (Zusammenführung der Benutzungsbedingungen für Schulräume und Schulsporthallen)

zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Anhebung der BZK ergeben sich keine Gender-Aspekte; im Bezug auf die Änderung der Benutzungsbedingungen wurden diese bei der Formulierung berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 21101,
Produkt 21601,
Produkt 21701,
Produkt 21801,
Produkt 22101,
Produkt 24301
Grundschulen
Haupt-und Realschulen
Gymnasien
IGS u. Schulen mbpP
Förderschulen
Schulformübergreifende Maßnahmen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 30.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 30.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 30.000,00 €
Im Jahr 2012 ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 15.000 € aufgrund der Erhöhung zum 01.07.2012.

Begründung des Antrages

Als Beitrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept VIII, welches am 23.02.2012 vom Rat beschlossen wurde, wird im Bereich der Vermietung von Schuleinrichtungen eine ca. 20%ige Anhebung der seit 2002 unveränderten Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für alle Benutzergruppen vorgesehen. Die soziale Preisstaffelung der Entgelte bleibt in Form der bisherigen Benutzergruppen bestehen. Die Anlage 1 gibt eine Übersicht über die Höhe der bisherigen BKZ und die zu beschließende Anhebung. Die Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der Schulsporthallen bleiben unverändert.
Um den, im Zuge des Organisationsentwicklungsprozesses des Fachbereiches Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro veränderten Rahmenbedingungen, sowie den Anforderungen der Nutzer an einen dienstleistungsorientierten Vermietungsbetrieb gleichermaßen gerecht zu werden, wird außerdem beantragt, die Benutzungsbedingungen entsprechend den anliegenden Vorschlägen zu ändern und zu vereinheitlichen, sowie inhaltlich und redaktionell anzupassen.
Bei der Überarbeitung und Anpassung der Mietbedingungen (Stand 2001) wurde vornehmlich den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Mietrecht und der Nds. Versammlungsstättenverordnung Rechnung getragen. Außerdem wurden im Sinne Bürgerfreundlichkeit, der Transparenz und der Verwaltungsvereinfachung aus den bislang koexistierenden Miet- und Benutzungsbedingungen für Schuleinrichtungen einerseits und denen für Schulsporthallen andererseits einheitliche Mietbedingungen geschaffen, die zukünftig für alle Vermietfälle Anwendung finden sollen.
In der Anlage 2 befinden sich die überarbeiteten, zu beschließenden Miet- und Benutzungsbedingungen, die für Sporthallen und Schulräume zusammengefasst wurden. Aus den Anlagen 3a und 3b können jeweils die bisherigen Einzelbedingungen der Sporthallen- und der Schulraumvermietung entnommen werden.
42 .31
Hannover / 12.04.2012