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Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Quartiersplatz am Gottfried-Benn-Weg
Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Gottfried-Benn-Platz Quartiersplatz am Gottfried-Benn-Wegentsprechend der Anlage 1 und Anlage 2 abweichend vom B-Plan Nr. 1500 nicht ausgebaut wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund von geänderten Planungen wurden und werden viele Straßen und Wege oftmals nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsahen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind zumeist unbefestigte Seitenstreifen und werden kaum gepflegt oder sind an die Anlieger*innen durch Vertrag verpachtet.
Von vielen unmittelbar angrenzenden Anlieger*innen wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben. In den meisten Fällen hat die Verwaltung keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.
Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – aber nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.
Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Marktwesen durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.
Im Bebauungsplan Nr. 1500/3. Änderung ist in der städtebaulichen Konzeption für den Bereich östlich des Gottfried-Benn-Weges eine gering verdichtete Bebauung mit kleineren Platzaufweitungen vorgesehen. Die Aufweitungen dienen gemäß der Begründung zum Bebauungsplan der Nutzung als Bereich mit Aufenthaltsqualität für die Anwohner*innen. Der Platz östl. des Gottfried-Benn-Weges liegt nördlich an der in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße. Die Nutzung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche durch den Fahrverkehr spielt sich demnach auf dieser Trasse ab. Auf der übrigen nördlich anliegenden Verkehrsfläche ist im Vergabeverfahren und im anschließenden Kaufvertrag an Gundlach die Anlage eines Quartiersplatzes mit Aufenthaltsfunktion und ruhendem Verkehr vorgesehen. Die Verschiebung der Grundstücksgrenze spielt sich in einem Bereich zwischen Fußweg und Aufenthaltsfläche ab. Der Fußweg ist öffentlich begehbar bis in das Quartier hinein. Somit sind durch den Minderausbau für den KFZ-Verkehr sowie für den fußläufigen Verkehr keinerlei Einschränkungen zu erwarten. Die Verschiebung der Begrenzung des Platzes dient vielmehr dem Zweck, den Bereich des privaten Fußweges an den Verlauf weiter nördlich anzupassen und auf einen angemessenen Abstand zu verbreitern. Die Verringerung der Breite hingegen hat keine negativen Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität des Platzes. Eine Befreiung von der Festsetzung „Verkehrsfläche“ wird daher als sinnvolle und qualitätssteigernde Lösung angesehen und kann daher in Aussicht gestellt werden.
Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Das Planungsamt wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
66.0 2.3
Hannover / Jun 27, 2022