Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Prognostizierte finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2008 und 2009
Finanzstelle Prognose
4350.000
| Prognose |
Finanzposition | Kostenart | 2008 | 2009 |
HGr. 4 | Personalkosten
OE 61 | 896.927,01 | 914.865,55 |
*1 | Sachkosten | 885.757,45 | 903.472,60 |
678000 | Betreuung | 889.939,26 | 889.939,26 |
530100 | Mieten und Pachten | 104.998,72 | 107.040,10 |
| Abschreibungen AV | 172.266,83 | 172.266,83 |
| Summe der Kosten | 2.949.889,27 | 2.987.584,34 |
| Gebührenerlöse | 762.211,79 (Soll)*2 | 762.211,79 (Soll)*2 |
| Unterdeckung | - 2.187.677,48 | -2.225.372,55 |
| Kostendeckungsgrad | 25,84% | 25,51% |
zu *1. :
Hier sind diverse Finanzpositionen betroffen, von der baulichen Unterhaltung bis zum Bürobedarf einzelner Sachbearbeiter.
zu *2.:
Das Soll für die Gebührenerlöse wurde nach der voraussichtlichen Auslastung der Unterkünfte errechnet, die Auslastung liegt bei durchschnittlich 75%, da z.B. nach Auszug von Bewohnern die Unterkünfte für die Zeit der Renovierungen nicht belegt werden können und außerdem für Notsituationen immer einige belegbare Unterkünfte vorgehalten werden müssen. Auch in den Wintermonaten kann es zu einer höheren Auslastung kommen, da viele alleinstehende obdachlose Personen sich erst in der kalten Jahreszeit ein festes Quartier suchen.
Selbstverständlich sind dabei Abweichungen möglich, z. B. durch Mindereinnahmen bei den Gebührenerlösen wegen Nichtzahlung der Unterkunftsgebühr einzelner Bewohner oder durch eine geringere als die prognostizierte Auslastung der Unterkünfte.
Mit der beigefügten Kalkulation wird die nach den Erfordernissen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erstellende Gebührenkalkulation vorgelegt. Die Vorlage
einer Kalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum Ende 2007 abgelaufen ist.
Die Gebührensatzung selbst ist mit der Drucksache 740/ 96 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover“ am 22.08.1996 einstimmig beschlossen und am 09.06.2005 zuletzt geändert worden.
Die Gebühren betragen demnach seit dem 01.07.2005 im Einzelnen:
Für Wohnungen mit Bad / ohne Heizung 3,60 € pro m²
Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung 4,95 € pro m²
Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung,
ohne eigenen Gaszähler für die Heizung 5,70 € pro m²
Für die Unterbringung in Gemeinschafts-
Unterkünften (feste Gebäude) 5,30 € pro Bett
Für die Unterbringung in Gemeinschafts-
Unterkünften (Mobilheime) 3,55 € pro Bett
Wie bei den vorhergehenden Kalkulationen wurde grundsätzlich bei allen Gebührensätzen die Divisionskalkulation angewendet, d. h., dass die zu erwartenden Gesamtkosten durch die vorgehaltene Menge an m² oder Plätzen in Abhängigkeit von der prognostizierten Auslastung durch die Anzahl der Monate bzw. Tage eines Jahres geteilt wurden.
Lediglich bei den Schlichtwohnungen konnten die Kosten nicht nach den einzelnen Wohnungsausstattungsmerkmalen getrennt kalkuliert werden. Daher wurden hier die Kosten pro m² mit Hilfe von Äquivalenzziffern kalkuliert. Das heißt, diese Ziffern wurden entsprechend der Wohnungsausstattung festgelegt.
Der prognostizierte Kostendeckungsgrad für den Kalkulationszeitraum 2008 liegt bei
25,84 % und für 2009 bei 25,51 %.
Die Abrechnung der Personalkosten 2006 diente gleichermaßen als Kalkulationsgrundlage für die Jahre 2008 und 2009. Tariferhöhungen von durchschnittlich 2% pro Jahr wurden in die Basisbeträge mit eingearbeitet.
Bei den zu entrichtenden Mieten und Pachten wurde ebenfalls eine Preisersteigerung von 2% berücksichtigt.
Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) werden sich die Abschreibungen für Baumaßnahmen an Objekten ändern, die Höhe ist noch nicht kalkulierbar, daher wurden zunächst die bisher bekannten Werte für die Kalkulation fortgeschrieben.
Trotz der erfolgreichen Bemühungen, die Kosten zu senken, ist weiterhin eine Unterdeckung vorhanden, die nicht abgefangen werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass bei der Unterbringung wohnungsloser Personen neben der Zurverfügungstellung von Wohnraum und dessen Verwaltung auch eine allgemeine Betreuung der Obdachlosen in bestimmten Unterkünften stattfindet.
Der qualifizierte Betrieb der Obdachloseneinrichtungen erfordert umfangreiche Personal- und Sachkosten. Eine vollständige Umlage dieser Kosten würde zu einer Gebühr je m² und Monat bzw. je Bett und Nacht führen, die in ihrer Höhe nicht zu erzielen ist und die deutlich über den Mietpreisen auf dem freien Wohnungsmarkt liegt. Daher ist eine kostendeckende Gebühr nicht zu erzielen.
Da die bisher erhobenen Gebühren und auch der Kostendeckungsgrad im Mittel vergleichbarer Städte liegen, wird die Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze vorgeschlagen.