Drucksache Nr. 0854/2006:
126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0854/2006
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

126. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Limmer, Ahlem / "Wasserstadt Limmer"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die geplante Bebauung der Industriebrache "Conti Limmer" und durch die damit verbundene Sanierung des Untergrundes sowie der erhaltenswerten und erhaltensfähigen Gebäude wird das Gelände neu für die städtische Bevölkerung erschlossen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen für Boden und Gebäude kann es als Wohnbaufläche genutzt werden. Eine bisher der sozialen Kontrolle entzogene Fläche wird durch die Planung wieder "öffentlich".

Das neue Wohngebiet ist innenstadtnah gelegen, gut (auch fußläufig) an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen und in das regionale und innerörtliche Radwegenetz eingebunden. Flächen für die Nahversorgung, Dienstleistungen und gewerbliche Nutzungen mit Arbeitsplatzangeboten sind innerhalb des Plangebietes vorgesehen und folgen damit dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“. Bei der Konkretisierung der Ausbauplanung der Straßen und Nebenanlagen, Fuß- und Radwege sowie öffentlicher Grünflächen soll ein besonderes Augenmerk auf die Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen gelegt werden.

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Für die angestrebte Wohnentwicklung auf dem ehemaligen Industriegelände der Continental Gummiwerke in Limmer ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gegenwärtig stellt dieser "Industriegebiet" dar. Die auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 13.10.2005 zum städtebaulichen Rahmenplan Wasserstadt Limmer zügig einzuleitende Änderung des Flächennutzungs ist notwendig, um die Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen zu schaffen.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wird gemäß § 4a Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit dem Beschlussverfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung abgegebene fachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu den naturschutzfachlichen Belangen ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die fachlichen Hinweise wurden berücksichtigt. Hinsichtlich einer im städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenkonzept von 2003 noch vorgesehenen Nord-Süd-Grünverbindung - auf den die Stellungahme Bezug nimmt - ist zwischenzeitlich der Ratsbeschluss vom 13.10.2005 zum städtebaulichen Rahmenplan Wasserstadt Limmer maßgebend, der diese Planung nicht mehr vorsieht. Die naturschutzfachliche Stellungnahme wird im weiteren Planverfahren aktualisiert.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt das Verfahren zur 126. Änderung des Flächennutzungsplanes.
61.15 
Hannover / 11.04.2006