Drucksache Nr. 0853/2015:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Bernward-Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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0853/2015
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Bernward-Kirchengemeinde

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (20 Plätze) in der Kindertagesstätte der St. Bernward-Kirchengemeine, Helmstedter Str. 35 im Stadtteil Döhren von Halbtags-ohne-Essen- auf eine Ganztagsbetreuung auzuweiten und
  • dem Gesamtverband kath. Kirchengemeinden als Träger der Einrichtung ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2015, laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 23.287,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -23.287,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -23.287,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der St. Bernward - Kirchengemeinde bietet unter anderem 20 Kindergartenplätze in einer Gruppe mit Halbtags - ohne - Essen - Betreuung an.

Das Angebot dieser Gruppe reicht vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile benötigen längere Betreuungszeiten.
Unter anderem ist durch einen vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwerlich zu regeln.

Aus diesem Grund hat der Träger eine Ausweitung der Betreuungszeit für die betreffende Gruppe beantragt. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt.
51.42 
Hannover / 21.04.2015