Drucksache Nr. 0852/2020:
Kommunale Förderung der Cannabis-Prävention an hannoverschen Schulen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0852/2020
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kommunale Förderung der Cannabis-Prävention an hannoverschen Schulen

Antrag,

unter dem Vorbehalt der entsprechenden Bewilligung von Mitteln des GKV-Bündnis für Gesundheit und vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2021/2022 zu beschließen, das Angebot Cannabis-Prävention in hannoverschen Schulen über einen Zeitraum von drei Jahren mit jährlich 6.000€ durch die Fachstelle Sucht und Suchtprävention prisma zu fördern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt De - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt De - Investitionstätigkeit
Produkt 41401
Drogenhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 6.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.000,00 €

Begründung des Antrages

Die bundesweiten Zahlen weisen für Jugendliche und junge Erwachsene einen ansteigenden Konsum von Cannabis auf: „Neue Studiendaten der BZgA [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung] zeigen, dass der Konsum von Cannabis bei jungen Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren in Deutschland seit 2016 weiter angestiegen ist (…). Anstiege sind auch in der Gruppe der 12- bis 17-Jährigen zu beobachten: Aktuell geben 8,0 Prozent der Jugendlichen an, Cannabis mindestens einmal in den letzten zwölf Monaten konsumiert zu haben. Im Jahr 2016 waren es 6,9 Prozent, im Jahr 2011 noch 4,6 Prozent.“
Die Nachfrage nach Cannabisprävention von hannoverschen Schulen ist insgesamt höher als das Angebot für die Fachstellen Sucht und Suchtprävention.
Durch einen Förderantrag bei dem "GKV-Bündnis für Gesundheit" besteht die Möglichkeit, finanzielle Mittel für den Fortbestand und Ausbau dieses wichtigen Angebotes zu akquirieren. Voraussetzung ist die kommunale Selbstbeteiligung in Höhe von 20% der Gesamtkosten.
Konkret haben die Fachstelle Sucht und Suchtprävention prisma und die Stadt einen gemeinsamen Förderantrag für drei Jahre gestellt. Die jährliche Fördersumme beläuft sich 30.000€. Dies bedeutet eine kommunale Gegenfinanzierung von jährlich 6.000€.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung durch die GKV.

Das inhaltliche Konzept dieses Angebotes ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Dez. III 
Hannover / 21.04.2020