Drucksache Nr. 0851/2020:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0851/2020
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Zuge der aktuellen Erfassung aller Widmungen von öffentlichen Verkehrsflächen zum Aufbau einer Widmungsdatenbank wurden einige noch fehlende Widmungen festgestellt. Mit dieser Drucksache sollen diese Widmungen nachgeholt werden.
Die in der Anlage 1 genannten Straßenverkehrsflächen sind bereits für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Sie können daher als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 21.04.2020