Drucksache Nr. 0851/2014 E1:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0851/2014 E1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Auslegungsbeschluss

Beschlüsse des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zur öffentlichen Auslegung vom 08.05.2014 (Änderungsantrag 15-1072/2014, Änderungsantrag 15-1073/2014, Änderungsantrag 15-1074/2014) Beschlussempfehlung der Verwaltung

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat in seiner Sitzung am 08.05.2014 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung mit 3 Änderungsanträgen gefasst.

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-1072/2014
Sämtliche Bäume der Ersatzpflanzung werden im Stadtteil Buchholz gepflanzt.
Stellungnahme der Verwaltung
Für 14 zu fällende Bäume wurde die Anpflanzung von 28 neuen Bäumen gefordert. Davon können nur 18 Bäume auf dem Baugrundstück angepflanzt werden. Um die erforderliche Kompensation insgesamt zu erfüllen, sollen weitere 17 Bäume auf einem Grundstück des Vorhabenträgers im Stadtteil List angepflanzt werden. Diese Maßnahme entspricht den Vorgaben des § 135 a BauGB, wonach die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in erster Linie Aufgabe des Vorhabenträgers ist. Im Stadtteil Groß-Buchholz verfügt der Vorhabenträger über kein weiteres dafür geeignetes Grundstück. Das Grundstück in der List ist lediglich 2,2 km vom Plangebiet entfernt.

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-1073/2014
Für das bestehende Biotop ist eine Ersatzmaßnahme zu schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf dem Grundstück befindet sich kein gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschütztes Biotop.
Laut Umweltgutachten sind alle durch das geplante Bauvorhaben verursachten Beeinträchtigungen kompensationspflichtig im Sinne der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG). Artenschutzrechtliche Konflikte ergeben sich aus diesen Beeinträchtigungen nicht.
Die Kompensation ist durch die vollständige Regenwasserversickerung und die Anlage der Gartenfläche mit 18 Bäumen im Plangebiet sowie durch die Anpflanzung von 17 Bäumen auf dem Grundstück Am Listholze im Stadtteil List vollständig erfüllt.

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-1074/2014
Der Bereich des bisherigen Fuß- und Radweges, welcher auch vom Autoverkehr der zukünftigen Tiefgarage genutzt wird, ist als Spielstraße auszuweisen. Hilfsweise ist durch eine andere Maßnahme Gleichberechtigung zwischen den einzelnen Verkehren herzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung
Ein früherer Bezirksratsantrag, den Läuferweg als Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich gemäß § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung) auszuweisen, wurde bereits mit Beschluss der Drucksache Nr. 15-1467/2013 S1 abgelehnt.
Eine Spielstraße im letzten Teilabschnitt des Läuferweges (für ca. 25 m Länge) auszuweisen, macht aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, da hiermit suggeriert würde, dass dieser Bereich, in welchem die Radwegeinmündung, die Tiefgaragenausfahrt sowie die Ausfahrten der Stellplatzanlage Läuferweg Nr. 8 aufeinander treffen, in besonderem Maß zum Spielen für Kinder geeignet wäre. Zudem sind die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wie z. B. hohe Aufenthaltsqualität nicht gegeben. Der geplante Ausbau dieses Teilstücks mit einheitlicher Pflasterung stellt bereits einen Beitrag zur optischen Verkehrsberuhigung in diesem Bereich dar. Zusätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass am Ende dieser Sackgasse nicht schneller als Schritttempo gefahren wird.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Änderungsanträge 15-1072/2014, 15-1073/2014 und 15-1074/2014 zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

siehe Ursprungsdrucksache

Kostentabelle

siehe Ursprungsdrucksache

61.13 
Hannover / 23.05.2014