Drucksache Nr. 0850/2008:
Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Damen und Herren der Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0850/2008
14
 

Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto

Antrag,

Der Buchung der im Folgenden genannten Maßnahmen auf das Ökokonto zuzustimmen:
1. Anlage eines naturnahen Regenerationsteiches im Bereich des Hainhölzer Bades
2. Anlage eines Auwäldchens auf bereits aufgegebenen Gartenflächen der Kolonie
Leineblick,
3. Anlage eines Obstbaumhains, eines Tümpels und einer Sukzessionsfläche im Bereich
Brandriethe, Landschaftsraum Mecklenheide/Vinnhorst
4. Aufweitung eines Grabens östlich des Eisteichweges im Bereich der Nassen Wiese
5. Umwandlung einer Ackerfläche in einen Gehölz- und Sukzessionsstreifen im Bereich
der Breiten Wiese
6. Anlage einer Sukzessionsfläche im Bereich „Im See“, Landschaftsraum Hirtenbach/
Wettberger Holz
7. Anlage von Extensivgrünland und einer Gehölzpflanzung im Bereich „Schiereichsfeld“
im Landschaftsraum Hirtenbach/Wettberger Holz



8. Anlage eines Tümpels, einer Sukzessionsfläche im Bereich Kuhhirtenwiese,
Landschaftsraum südlicher Kronsberg
9. Anlage einer Flutmulde als auetypisches Element mit Röhricht- bzw.
Flutrasenvegetation in der Mittleren Leineaue nördlich des Leineverbindungskanals

10. Umwandlung von Acker in Extensivgrünland und Gehölzpflanzung im Bereich „Großer
Holzhägen“, Landschaftsraum Seckbruch/Mergelgruben/Wietzegraben

11. Umwandlung einer Ackerfläche westlich des Bockmerholzes in Extensivgrünland,
Landschaftsraum südlicher Kronsberg

12. Anlage eines Stillgewässers und einer Brachfläche im Bereich Stehbrink,
Landschaftsraum südlicher Kronsberg

13. Anlage eines Stillgewässers und von Grünland bzw. Brache im Bereich Brunswiesen im
Landschaftsraum Fuhrbleek

14. Rückbau eines ehemaligen Festplatzes und Umwandlung in Extensivgrünland im
Bereich Mardalwiese

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Geschlechtsspezifische Interessen oder Aspekte bestimmter Bevölkerungsgruppen sind von dem Beschluss nicht betroffen.

Kostentabelle

Der Stadt entstehen durch diesen Beschluss keine Kosten. Durch die Möglichkeit, die Maßnahmen zu refinanzieren, kann die Stadt Einnahmen erzielen, soweit eine Zuordnung als Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen erfolgt.

Begründung des Antrages

Aufgrund der seit dem 01.01.1998 bestehenden Rechtslage (§ 135a, Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch) ist es möglich, Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und erst zu einem späteren Zeitpunkt einem mit Eingriffen verbundenen Bebauungsplan zuzuordnen. Von dieser gemeinhin als „Ökokonto“ bezeichneten Möglichkeit einer zeitlichen Entkopplung von Eingriff und Ausgleich hat die Stadt bereits in einigen Fällen Gebrauch gemacht und auch hierzu die erforderlichen Beschlüsse der politischen Gremien eingeholt (Auwald Gänseanger –DS 871/99, Obstbaumwiese Altwarm-büchener Moor – DS 2448/99, Zwergstrauchheide Lahe – DS 1430/99, ehemaliger Exerzier-platz Prinz-Albrecht-Kaserne – DS 185/2000, 1000-Bäume-Programm u.a. – DS 1116/2002 N1, Maßnahmen im Landschaftsraum Wettbergen – DS 0417/2004). Im Rahmen dieser Drucksachen hatte die Verwaltung seinerzeit auch ausführlich über das Instrument Ökokonto informiert.

Der hier beantragte Beschluss ist notwendig, um die genannten Maßnahmen und die mit ihnen verbundenen ökologischen Aufwertungen für das Ökokonto zu sichern. Somit wird im Rahmen der vorliegenden Drucksache nicht die Umsetzung konkreter Maßnahmen selbst beschlossen, sondern lediglich deren Buchung auf das Ökokonto.






Diese „angesparten“ Maßnahmen können zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf mit Eingriffen verbundenen Bebauungsplänen zugeordnet werden, wobei diese konkrete Entscheidung dann jeweils über die Bebauungsplandrucksache durch die politischen Gremien getroffen wird. Damit kann eine Refinanzierung der Kosten für die Maßnahmen über die Kostenerstattungsatzung oder auch städtebauliche Verträge erfolgen.

Die meisten auf das Ökokonto zu buchenden Projekte sind Bestandteile des Maßnahmenprogramms zur Entwicklung von Landschaftsräumen (Drucksache Nr. 1690/2006 und das dazugehörige Heft Nr. 42 der Schriftenreihe kommunaler Umweltschutz). Hier wurde bereits dargestellt, dass die umzusetzenden Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen refinanziert werden sollen.
67.20 
Hannover / Apr 7, 2008