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Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Mit dem Bebauungsplan werden keine Bauprojekte verfolgt, sondern der Charakter des vollständig bebauten Gebiets soll geschützt werden. Hieraus ergeben sich weder negative noch positive Auswirkungen auf das Klima.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1909 entstehen für die LHH keine Kosten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1909 -Lindenallee- liegt im Stadtteil Isernhagen- Süd und umfasst die an die Straßen Wietzendiek, Lindenallee und Tannenweg und zum Teil Prüßentrift angrenzenden Grundstücke. Das Plangebiet ist geprägt durch Wohnbebauung, ganz überwiegend in Form von Einfamilienhäusern, die allerdings in ihrer Größe und Archi-
tektur stark differieren. Die Grundstücke sind im allgemeinen recht groß und dabei überwie-
gend intensiv begrünt. Der vorhandene prägende Baumbestand trägt wesentlich zur Einbin-
dung des Wohngebiets in die Landschaft bei.
Im Plangebiet ist die Zulässigkeit von Vorhaben zurzeit gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) zu beurteilen. Zahlreiche Neubauten wurden auf dieser Grundlage in den letzten Jahren, entweder als Ersatz für ältere Wohngebäude oder als hinzutretende Bebauung in-
folge von Grundstücksteilungen realisiert. Der Druck zur Verdichtung des Gebietes führte zu einer inzwischen ausgesprochen heterogenen Bebauungsstruktur. Nun droht eine sich selbst verstärkende Entwicklung, in deren Verlauf zunehmend ältere Wohngebäude abge-
brochen und durch sukzessive größere Neubauten ersetzt werden.
Folge dieser Verdichtung von Wohnbauflächen ist nicht nur eine Mehrbelastung der schma-
len Erschließungsstraßen, deren Kapazität auch durch Parken im öffentlichen Straßenraum nicht mehr ausreichen wird, sondern auch die Versiegelung ursprünglich grün angelegter Vorgartenbereiche durch private Stellplätze.
Ziel und Zweck der Planaufstellung ist es, diese Entwicklung nachhaltig zu steuern und den hochwertigen Gebietscharakter zu sichern. Der Bebauungsplan soll Leitplanken für die nachhaltige Entwicklung treffen und Festsetzungen zur Dachbegrünung, Solarenergienut-
zung und anteiligen Fassadenbegrünung treffen, durch die ebenfalls ein Beitrag zum Klima-
schutz und zur Klimaanpassung geleistet wird.
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat am 15.06.2022 (Drs. 15-1150/2022) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.07.2022 bis 29.08.2022 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 09.07.23 bis 07.08.2023 statt.
Am 25.01.2024 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Drs.2158/2023). Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1909 wurde vom 08.02.2024 bis 07.03.2024 im Internet veröffentlicht und hat öffentlich ausgelegen. Während der Veröffentlichungsfrist sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit einge-
gangen.
Die von den im Rahmen der Auslegung benachrichtigten Trägern öffentlicher Belange ein-
gegangenen Hinweise sind in der Anlage 4 dargestellt.
Aufgrund der von den benachrichtigten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belan-
ge eingegangenen Hinweise wurde im Bebauungsplanentwurf die Anbaubeschränkungs-
zone sowie das Überschwemmungsgebiet der Wietze als Hinweis ergänzt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Festsetzungen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.