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Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof
Antrag
die Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof vom 01.07.2006 nach der beigefügten Anlage gemäß Ziffer 8.4 der Stiftungssatzung zu genehmigen.
Begründung des Antrages
Das St. Nikolai Stift zu Hannover ist eine selbständige Stiftung. Zu den Stiftsaufgaben gehört u. a. die Unterhaltung des Neuen St. Nikolai Friedhofs An der Strangriede.
Das Provisorenkollegium (Stiftungsvorstand) hat in seiner Sitzung am 01.03.2006 einstimmig die Änderung der Gebührenordnung beschlossen.
Die neuen Gebührensätze übersteigen nicht die der städtischen Friedhöfe.
Nach Ziffer 8.4 der Stiftungssatzung ist bei Veränderung des Gebührentarifs die Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover einzuholen, die hiermit beantragt wird.
Kostentabelle
Es entstehen die in der Anlage genannten finanziellen Auswirkungen.
III
Hannover / 10.04.2006