Drucksache Nr. 0848/2022 E1:
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0848/2022 E1
6
 

Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen

Antrag,


dem Änderungsantrag
- 15-0968/2022 aus dem Stadtbezirksrat Mitte nicht zu folgen,
- 15-1457/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer zu folgen,
- 15-1939/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer nicht zu folgen,
- 15-1864/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer nicht zu folgen,
- 15-1660/2022 aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen in dem Punkt 1 mit den Unterpunkten a, b zu folgen, den Unterpunkten c, d, e und Punkt 2 nicht zu folgen, und dem Punkt 1 mit dem Unterpunkt f teilweise zu folgen,
- 15-0171/2022 N1 aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen zu folgen,

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Kostentabelle

Entfällt

Hinweis
Das Ziel des Veloroutenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover besteht vorrangig darin, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen, indem sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitradverkehr zügige, komfortable und vor allem sichere Streckenführungen angeboten werden. D.h., Radfahren soll nicht allein aus Vernunftgründen (Klimaschutz, Verkehrswende, Gesundheitsförderung) das erste Mittel der Wahl für alle Anlässe innerhalb des Stadtverkehrs sein, sondern es soll Spaß machen, Rad zu fahren. Gleichzeitig sollen die Zugangsschwellen minimiert werden. Dazu bedarf es solcher Angebote, die – ähnlich wie im Fußverkehr- dem sehr umwegempfindlichen Radverkehr im Hinblick auf die Streckenführung entgegenkommen und vorhandene Barrieren möglichst abbauen. Denn letztendlich entscheiden die Radfahrenden bei der Routenwahl nur untergeordnet nach vorgegebenen Routen, sondern nach verschiedenen Kriterien (s.o.), insbesondere aber nach Streckenlänge, Reisezeit, Sicherheit und Fahrkomfort.
Diese Aspekte sollten unbedingt bei der geplanten Linienführung und den vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden.

Begründung

Stadtbezirksrat Mitte (Änderungsantrag 15-0968/2022

"Zwischen Schützenhausweg und Robert-Enke-Straße wird eine angemessene Kreuzungsmöglichkeit über das Arthur-Menge-Ufer geschaffen, sodass Radfahrende und zu Fuß gehende die Straße an dieser Stelle gefahrlos kreuzen können. Besonders auf der Seite zum Maschsee hin, wird eine ausreichend große Aufstellfläche geschaffen, sodass auch Lastenräder und Radfahrende mit Kinderanhängern dort halten können, ohne die Veloroute zu blockieren.

Es wird vorgeschlagen, als Ausgleichsfläche folgende Flächen zu entsiegeln:


- Das Reststück der Zufahrtstraße zum früheren Werkhof an der Bernadotteallee, der vor Jahren aufgegeben und renaturiert wurde, sowie

- überdimensionierte und nicht benötigte Versiegelungsflächen im Bereich des Waldeinganges Hohenzollernstraße / Heinrichstraße / Bödeckerstraße."


Stellungnahme:

Im Rahmen der Planung der Veloroute 09 wurde diese aus Sicht des Radverkehrs wünschenswerte zusätzliche Querung und die sich daraus ergebende Wegebeziehung geprüft. Aufgrund der Geometrie der Einmündung in den Parkplatz am Stadion in unmittelbarer Nähe der Brücke und die Linienführung der Buslinien 100/200 ergeben sich Zwangspunkte, die dieser Lösung entgegenstehen. Es ist nicht möglich, bei der schon auf ein Mindestmaß verkürzten notwendigen Linksabbiegespur in den Parkplatz noch zusätzlich eine sinnvolle gesicherte Querung für Radfahrende anzubieten, da die dafür erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Änderungsantrag nicht zu folgen.


Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Änderungsantrag 15- 1457/2022

"Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen ihrer Planungen die Verlegung der Parkplatzzufahrt des Eckgrundstückes Lodemannweg / Stammestraße (Stammestraße 106) an die Stammestraße zu prüfen und die Anlage 7 entsprechend anzupassen.
Eine direkte Anbindung des Krankenhauses Siloah an die Veloroute entlang der Stammestraße bis zur Straße Stadionbrücke ist wünschenswert. Dafür sind zusätzliche Schutzmaßnahmen für Radfahrende in diesem Bereich zu prüfen und umzusetzen."

Stellungnahme:

Auch aus Sicht der Verwaltung ist eine Verlegung der Zufahrt zum Eckgrundstück Lodemannweg/ Stammestraße sinnvoll, um Konflikte mit dem Radverkehr auf der Veloroute zu vermeiden. Es werden deshalb zeitnah Gespräche mit den Eigentümern des Grundstückes aufgenommen. Die Planungen zu den Velorouten beinhalten auch in den Anschlussbereichen Überlegungen zur Einbinung in das bestehende Haupt- und Nebenradroutennetz. Als ein solches Element kann auch die weitere Anbindung der Stammestraße in Richtung Siloah Krankenhaus im Anschluss an die vorliegende Planung untersucht werden. Alternativ steht aber schon heute der gut nutzbare und wenige Meter entfernt parallel zur Stammestraße verlaufende Radweg am Walter-Wulfing-Ufer für Radfahrende zur Verfügung. Dieser Radweg führt an der Leine zum Krankenhaus Siloah und dann am Krankenhausgelände entlang direkt weiter Richtung Lavesallee/ Linden Mitte.


Änderungsantrag 15-1939/2022

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Ausbaues der Veloroute 09 ein Konzept für eine Verbindung der Veloroute 09 mit der geplanten Veloroute 10 und der geplanten Veloroute 11 zu entwickeln und umzusetzen.
Weiterhin soll eine Radwegverbindung von der Ricklinger Straße / Höhe Deisterstraße über die dortige Grünanlage zum Walter-Wülfing-Ufer / Am Ihmeufer / Almstadtweg bis zur Dornröschenbrücke – Anschluss an die geplante Veloroute 11 – geschaffen werden. Die Verbindung soll entsprechend ausgeschildert und publiziert werden.
Der Rat und die Verwaltung der Landeshauptstadt werden gebeten, diesen notwendigen Lückenschluss im radwegenetz im nächsten Haushalt finanziell abzusichern.“

Stellungnahme:

Mit der Erarbeitung des Radinfrastrukturkonzeptes und politischem Beschluss (DS 1307/2018) wurden insgesamt 12 Velorouten von der Innenstadt beginnend am City-Radring in die Stadtbezirke als stadtteilverbindende und stadtweite Velorouten beschlossen. Die Verwaltung hat sofort nach Beschlussfassung mit insgesamt 5 Velorouten gleichzeitig die Entwurfsplanungen aufgenommen und befindet sich mit diesen Maßnahmen derzeit im Beratungsverfahren, um diese Maßnahmen nach Beschluss umzusetzen. Darüber hinaus werden nach Beschluss dieser 5 Velorouten gemäß Ratsauftrag zunächst die weiteren Velorouten des beschlossenen Veloroutennetzes geplant, um diese dann nach Beschluss ebenfalls umzusetzen. Erst danach besteht die Möglichkeit, weitere Verbindungen zwischen den einzelnen Velorouten zu diskutieren und die Planungen dafür zu erarbeiten. Derzeit sind keine personellen und finanziellen Kapazitäten frei, weitere Anschlussstrecken an das übergeordnete Haupt- und Nebenradroutennetz zu planen und zu realisieren. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.


Änderungsantrag 15-1864/2022

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Ausbaues der Veloroute 09 ein Konzept für eine Verbindung der Veloroute 09 mit der geplanten Veloroute 10 zu entwickeln und umzusetzen.
Die Verbindung soll, wie vom Bezirksrat Ricklingen mit Antrag 15-1660/2022 unter Punkt 2b vorgeschlagen, von der Göttinger Chaussee / Bückeburger Allee / Göttinger Hof über „Kaisergabel“ / Fischerhof und Ricklinger Straße zum Schwarzen Bären führen.
Die im Anhang 1 vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge sind dabei zu berücksichtigen.
Die Radwegverbindung wird als solche sichtbar gemacht, entweder in Teilstücken als Fahrradstraße und / oder durch eine ausreichende Beschilderung zur Orientierung für Ortsunkundige (sogenannte Wegemarkierungen für die Fahrradregion).“

Stellungnahme:

Auch diesem Antrag sollte aus den in der Stellungnahme zum Änderungsantrag 15-1939/2022 genannten Gründen nicht gefolgt werden.


Stadtbezirksrat Ricklingen (Änderungsantrag 15- 1660/2022

Zu Punkt 1:" Im vorgeschlagenen Verlauf der Veloroute 09 werden folgende Anpassungen an der vorgelegten Planung vorgenommen:
- a: Abschnitt nördliche Stammestraße: Zur Anbindung des Krankenhauses Siloah ist eine Weiterführung der Veloroute entlang der Stammestraße bis zur Stadionbrücke durch Erweiterung der Trassenführung in diesem Bereich zu prüfen. Ab der Kreuzung Lodemannweg bis zum Krankenhaus Siloah gibt es keinen Radweg und keine Bebauung, was hier zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen des Kfz-Verkehrs und Gefährdungen der Radfahrenden führt."

Stellungnahme:

Der Änderungsantrag 15-1660/2022 bezieht sich in Punkt 1a) auf Flächen außerhalb des Stadtbezirks Ricklingen. Er wurde inhaltlich aber auch im Stadtbezirksrat Linden-Limmer beschlossen (s. Stellungnahme zum Änderungsantrag 1457/2022).
- "b: Kreuzung Stammestraße / Pfarrstraße: Es ist eine sichere Lösung für das Abbiegen vom Zweirichtungsradweg in die Pfarrstraße zu planen, wobei die unten geforderte Ost-West „Verbindung Pfarrstraße“ zu berücksichtigen ist."
Stellungnahme:

Im Rahmen der Planung wurde insbesondere der Übergang von der Stammestraße nördlich der Einmündung der Pfarrstraße in den weiteren Verlauf der Stammestraße als Fahrradstraße im Bereich der Pfarrstraße ganz besonders intensiv behandelt und mit allen zu beteiligenden Fachabteilungen sowie den Fachleuten des ADFC diskutiert. Der vorgelegte Vorschlag stellt aus Sicht aller Beteiligten die verkehrssicherste Lösung für den Radverkehr dar.
"c: Die Routenführung in der Stammestraße wird entsprechend des Vorschlages in der Stellungnahme des ADFC angepasst. Um den Autoverkehr zu entschleunigen und eine sichere Einfädelung des Radverkehrs in die Fahrradstraße zu gewährleisten, wird der Abschnitt der Stammestraße vor der Kirche und der Grundschule zu einer verkehrsberuhigten Zone. Bei der gestalterischen Planung der verkehrsberuhigten Zone sollen die Grundschule, die Kirchengemeinde und die unmittelbaren Anwohner beteiligt werden."
Stellungnahme:

Der Einmündungsbereich in die südliche Stammestraße als Fahrradstraße im Bereich der Pfarrstraße stellt aus Sicht der Verwaltung einen für den Radverkehr verkehrssicher ausgestalteten Vorschlag dar. Über diese Einmündung sind einige Gewerbebetriebe in der Stammestraße erschlossen, was weiterhin ermöglicht werden muss. Durch die erwartete Zunahme des Radverkehrs in diesem Bereich ist auch ein kurzer Abschnitt unabhängig von der verkehrsrechtlichen Unzulässigkeit nicht mit einem verkehrsberuhigten Bereich und den damit verbundenen Regelungen wie z. B. eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung auf Schrittgeschwindigkeit oder die Nutzung als Mischverkehrsfläche vereinbar. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung dem Änderungsantrag in diesem Punkt nicht zu folgen.
- "d: Abschnitt Beekestraße / Hahnensteg: Die Veloroute wird nicht durch den unteren Abschnitt des Hahnensteges, sondern über die Straße An der Bauernwiese geführt."

Stellungnahme:

Auch die Trassenführung der Veloroute 09 über die Straße An der Bauernwiese wurde im Vorfeld der Planungen als eine mögliche Variante geprüft. Aufgrund der direkteren Führung bei der vorgeschlagenen Lösung und der deutlich höheren Kraftfahrzeugbelastung im Vergleich zur Führung über den Hahnensteg wurde nach Abwägung die vorgelegte Trassenführung weiter geplant. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung dem Änderungsantrag in diesem Punkt nicht zu folgen.
- "e: Zur Anbindung des Ricklinger Stadtweges und des Stadtteilzentrums wird auch der Abschnitt An der Bauernwiese bis Ricklinger Stadtweg als Fahrradstraße ausgewiesen."

Stellungnahme:

Der Abschnitt An der Bauernwiese bis zum Ricklinger Stadtweg ist nicht Bestandteil der
vorgelegten Planungen zur Veloroute 09 und sollte somit in einen separaten Prozess geplant werden. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung dem Änderungsantrag in diesem Punkt nicht zu folgen.
- "f: Abschnitt Am grünen Hagen, Am Sauerwinkel: An der geplanten Lichtsignalanlage zur Querung der Göttinger Chaussee erhält die zukünftige Stadtbahn Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmer*innen, im Anschluss daran erhält die Veloroute Vorrang vor dem Querverkehr auf der Göttinger Chaussee.
- In der Fahrradstraße Am Grünen Hagen werden die Plateauaufpflasterungen entfernt und durch geeignete andere Maßnahmen (z.B. modale Filter) zur Senkung der Attraktivität für den Kfz-Durchgangsverkehr ohne Beeinträchtigung des Radverkehrs ersetzt. Verkehrsbedürfnisse der Anlieger*innen der Straße Am Grünen Hagen sind angemessen zu berücksichtigen."

Stellungnahme:

In den Lichtsignalprogrammen wird generell dem ÖPNV ein Vorrang eingeräumt. Somit erhält auch die Stadtbahn an der Lichtsignalanlage mit der Querung der Veloroute 09 über die Göttinger Chaussee Vorrang. Die weiteren Phasenabläufe werden in der Ausführungsplanung mit den Lichtsignaltechniker*innen abgestimmt und festgelegt. Eine kurze Wartezeit für den Radverkehr auf der Veloroute 09 wird dabei berücksichtigt.

Die Plateauaufpflasterungen in der Straße Am Grünen Hagen waren in der Vergangenheit bereits vermehrt Bestandteil von intensiven, auch politischen Diskussionen. Die Straße Am Grünen Hagen ist Hauptrettungsweg der Feuerwehr und somit auf ganzer Länge freizuhalten. Durch die Plateauaufpflasterungen, die in der bestehenden Ausführung mit der Feuerwehr abgestimmt sind, kann die Geschwindigkeit für den Kfz-Verkehr in der Straße deutlich reduziert werden. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung dem Änderungsantrag in diesem Punkt nicht zu folgen.

Zu Punkt 2: "Zur Erschließung der nicht von der Veloroute bedienten Stadtteile Oberricklingen und im Folgenden auch Mühlenberg und Bornum werden zwei Anbindungen zusammen mit der Veloroute 09 geplant und umgesetzt. Der Ausbau soll abgeschlossen sein, bevor die Veloroute im Bereich Mühlenholzweg durch die Ausbauarbeiten am Südschnellweg unterbrochen wird.
- a: Verbindung Pfarrstraße: von Stammestraße über Pfarrstraße durch die Unterführung zur Göttinger Chaussee
- b: Verbindung „Kaisergabel“: von Fachhochschule über Fischerhof, Göttinger Hof und Bückeburger Allee auf die Göttinger Chaussee (vgl. auch Drucksache 15-1992/2013 und Entscheidung 15-1992/2013 S1)"

Stellungnahme:

Die beiden vorgeschlagenen weiteren Anbindungen werden im Nachgang an die vorgelegte Planung als Anschluss an das bestehende Haupt- und Nebenradroutennetz der Landeshauptstadt Hannover in einer zweiten Stufe geplant, nachdem die weiteren Velorouten im Stadtgebiet fertiggestellt sind. Aus diesem Grund und um die Planungen für die Veloroute nicht zu überfrachten empfiehlt die Verwaltung, dem Änderungsantrag in diesem Punkt nicht zu folgen.


Stadtbezirksrat Ricklingen (Änderungsantrag 15- 0171/2022 N1)

"Die Verwaltung wird gebeten, die Planung der Veloroute 09 so zu erweitern, dass sie bis zur Ortsgrenze Wettbergen zur Stadt Ronnenberg (Einmündung der Hauptstraße an der B 217) führt. Sollte die Erweiterung der Planung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme führen, soll sie ggf. in einer gesonderten späteren Stufe erfolgen."

Stellungnahme:

Die Entwurfsplanung ist derzeit lediglich bis zur Querung der Bergfeldstraße erfolgt. Dennoch wurden bereits Gespräche mit der Stadt Ronnenberg geführt, die Veloroute 09 in einem zweiten Schritt weiter bis an die Stadtgrenze zu verlängern um damit Anschluss an das Radnetz der Region zu schaffen.
Die Planungen für diesen Anschluss werden nach Bearbeitung der weiteren Velorouten im Stadtgebiet der LHH aufgenommen.
66.22 
Hannover / 27.06.2022