Drucksache Nr. 0846/2020:
Entgelte im Rettungsdienst

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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Nr.
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0846/2020
3
 

Entgelte im Rettungsdienst

Antrag,

1. der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung mit den Kostenträgern für den Rettungsdienst zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12701
Rettungsdienst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 7.114.731,82 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 7.114.731,82 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 7.114.731,82 €

Begründung des Antrages


Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Trägerin des Rettungsdienstes. Die Rettungsdienstleistungen werden im Wesentlichen gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sowie gegenüber Selbstzahlern und Hilfebedürftigen erbracht. Weitere Leistungsempfänger sind z.B. Krankenhäuser, die den Rettungsdienst u.a. mit der Durchführung von Verlegungstransporten beauftragen.

Die Kosten des Rettungsdienstes werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Krankenkassen (Kostenträger) getragen. Gemäß § 15 Abs. 2 NRettDG vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern privatrechtliche Entgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes. Die Summe der Entgelte muss die vom Träger des Rettungsdienstes und den Kostenträgern einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Maßstab der Feststellung sind die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes.

Letzmalig wurde die Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern 2015 aktualisiert (vgl. BS-DS 0764/2015).

Mit der Umsetzung des Bedarfsplans zum 01.10.2017 wurden erstmals Notfallkrankenwagen (NKTW) als zusätzliches Rettungsmittel im Rahmen eines Pilotprojektes implementiert (vgl. BS-DS 2269/2017). Insgesamt erhöhte sich die Vorhaltung im öffentlichen organisierten Rettungsdienst um 492 Stunden pro Woche. Die Mehrkosten für das NKTW-Projekt betrugen 286.875,00 € für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.12.2017. Insgesamt stiegen die Kosten im Budget Rettungsdienst im Vergleich zu 2016 um 1.088.831,27 €.

Die in der Entgeltvereinbarung 2015 kalkulierten Entgelte waren folglich zu niedrig, um die o.g. Mehrkosten im Jahr 2017 zu finanzieren. Das abschließende Budget für das Jahr 2017 konnte allerdings erst nach einer einvernehmlichen Einigung über zunächst strittige Positionen (z.B. Personalkosten der Beauftragten) Ende 2019 beziffert werden. Eine Einigung mit den Kostenträgern über die Kalkulation des Entgelts für den NKTW war aufwendig zu erarbeiten. Da es sich um ein in Niedersachsen bis dato einmaliges Projekt handelt und es somit keine Referenzwerte gab, war es sehr schwierig, sich auf die Parameter für eine Kalkulation zu einigen.

Durch die Budgetanpassung 2017 und eine vorgetragene Unterdeckung der Vorjahre, müssen durch die aktuelle Entgeltanpassung insgesamt noch 1.780.679,32 Euro für den Zeitraum bis Ende 2017 ausglichen werden. Der Abbau der Unterdeckung erfolgt ab dem 01.07.2020 über 12 Monate. Die Budgetverhandlungen für 2018 und 2019 stehen noch aus.

Diese Unterdeckung ist gem. den Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten des Landesauschuss Rettungsdienst (Nr. 2.1) auszugleichen: „Die aus der Bedarfsplanung abgeleiteten und einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten sind Grundlage für eine Entgeltvereinbarung (§ 15 Abs. 2 NRettDG). Festgestellte vortragbare Betriebsergebnisse (Über- oder Unterdeckung § 15 Abs. 3 Satz 1 NRettDG) werden zukunftsbezogen übernommen.“

Unterdeckungen führen somit nicht zu Einnahmeverlusten der LHH, da die Mindereinnahmen in Folgejahren ausgeglichen werden.

LHH und Kostenträgern einigten sich im März 2020 über die Kalkulation des NKTW-Entgeltes. Somit kann nunmehr eine Entgeltvereinbarung geschlossen werden (Anlage 1). Die Entgelte werden auf Basis des Budgets 2017 kalkuliert.

Der Abschluss der Entgeltvereinbarung führt im Zeitraum der nächsten 12 Monate zu einer Steigerung der privatrechtlichen Entgelte im Produkt Rettungsdienst in Höhe von 7.114.731,82 €.

Hierin enthalten ist ein Einmaleffekt für die Nachberechnung der NKTW-Einsätze für den Zeitraum 01.10.2017 bis 30.06.2020 i.H.v. 3.911.638,50 €.
Diese Forderungen können voraussichtlich noch im Haushaltsjahr 2020 geltend gemacht werden.

Mit in Kraft treten der neuen Entgelte zum 01.07.2020 wird zudem mit jährlichen Ertragssteigerungen i.H.v. 1.422.414,00 € für NKTW-Einsätze sowie dem Abbau der kumulierten Unterdeckung bis 2017 in Höhe von 1.780.679,32 € kalkuliert.
Die neuen Entgelte stellen sich im Vergleich zu den bisherigen wie folgt dar:



Auf dieser Entgeltvereinbarung basierende Tarife gewährleisten, dass ein bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Hannover sichergestellt ist. Nach Abschluss der Budgetverhandlungen für 2018 und 2019 wird eine neue Vereinbarung geschlossen.
37.0 
Hannover / 08.04.2020