Drucksache Nr. 0844/2017:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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0844/2017
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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Döhren-Wülfel

Antrag,

zu beschließen,

in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2017 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Familienzentrum Gnadenkirche zum heiligen Kreuz, Gleiwitzer Str. 25, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) von Halbtags -ohne Essen- auf eine Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte der Timotheus Kirchengemeinde, Borriesstr. 24, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

3. Kindergarten Waldheim, Am Schafbrinke 76, in Trägerschaft des 'Kindergarten Waldheim e.V'., eine integrative Kindergartengruppe (18 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

4. Die kleinen Gallier, Peiner Str. 30, in Trägerschaft des 'Die kleinen Gallier e.V'., eine Krippengruppe (15 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

5. Kindertagesstätte der Matthäi Kirchengemeinde, Wiehbergstr. 41, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung

und

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis des Finanzierungsvertrages mit dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren (Ziffer 1. und 2.),



ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren (Ziffer 3. und 4.) sowie

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren (Ziffer 5.).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 111.890,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -111.890,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -111.890,00 €
Im Einzelnen entstehen folgende Folgekosten:
Kindertagesstätte zu Ziffer 1. VBE 45.105,00 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 2. VBE 14.265,00 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 3. Kila 12.967,00 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 4. Kila 12.014,00 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 5. BKE 27.539,00 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Halbtags- und 3/4-Angebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. In der genannten Krippengruppe (siehe Ziffer 4.) erfolgt die Anpassung an den nachgefragten Bedarf.
Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten. Die Träger haben daher die Ausweitung der Betreuungszeiten beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2017 eingearbeitet.
Die Aufstockungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2017/2018.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt.
51.42 
Hannover / 03.04.2017