Drucksache Nr. 0844/2010:

Betriebsführung des Naturbades Hainholz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0844/2010
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Betriebsführung des Naturbades Hainholz

Antrag,


zu beschließen, die Betriebsführung für das Naturbad Hainholz der Naturbad Hainholz UG (haftungsbeschränkt) zu den in der Begründung genannten Bedingungen ab dem 01.06.2010 für die Dauer von zehn Jahren zu übertragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Entscheidung sind Frauen und Männer als Nutzer/innen des Bades in gleicher Weise betroffen. Gender-Aspekte spielen deshalb bei der Entscheidung keine Rolle.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben21.400,00 €5724.000-672500/152001a
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt21.400,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-21.400,00 € 

Begründung des Antrages


Zur Drucksache 0526/2009 hat der Rat beschlossen, die Betriebsführung des Naturbades Hainholz an die Stadtteilgenossenschaft Hainholz eG i.G. zu übertragen. Da es in der Folge Probleme bei der Gründung der Genossenschaft gab, wurde, um den Betrieb des Bades in der Freibadesaison 2009 nicht zu gefährden, auf Initiative von Vertretern der Genossenschaft die Naturbad Hainholz UG gegründet, mit der dann zunächst ein bis zum 31.12.2009 befristeter Pacht- und Betriebsführungsvertrag geschlossen wurde, der inzwischen bis zum 31.05.2010 verlängert worden ist.

Nach der Freibadesaison wurden die Gespräche mit der Genossenschaft über den Abschluss eines Betriebsführungsvertrages intensiviert. Es stellte sich dabei heraus, dass es nicht möglich sein wird, die Betriebsführung des Bades der Stadtteilgenossenschaft Hainholz e.G. i.G. zu übertragen. Die Stadtteilgenossenschaft Hainholz hat im letzten Jahr beim Genossenschaftsverband einen Antrag auf Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister gestellt. Voraussetzung für eine Eintragung ist die Gründungsprüfung beim Genossenschaftsverband, in der u.a. glaubhaft dargestellt werden muss, dass ein langfristig wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsfeld vorliegt und eine ausreichende Eigenkapitaldecke vorhanden ist. Die Erfüllung dieser beiden Voraussetzungen konnte die Stadtteilgenossenschaft Hainholz zunächst noch nicht nachweisen, so dass keine formelle Gründungsprüfung durch den Verband erfolgte. Im Augenblick ist nicht abzusehen, wann die Stadtteilgenossenschaft so weit sein wird, diese beiden Voraussetzungen zu erfüllen. Somit befindet sich die Stadtteilgenossenschaft immer noch im Gründungsstadium und kann und will deshalb aus Haftungsgründen nicht die Betriebsführung für das Naturbad Hainholz übernehmen.

Vor diesem Hintergrund wurde in der Folge mit der Naturbad Hainholz UG über die Weiterführung des Betriebes des Naturbades verhandelt. Ergebnis dieser Verhandlungen ist, dass die Naturbad Hainholz UG bereit ist, den Betrieb des Bades für die nächsten zehn Jahre mit einer Option auf Verlängerung des Vertrages um zehn Jahre zu übernehmen. Es ist geplant, die Naturbad Hainholz UG in absehbarer Zeit in eine gGmbH umzuwandeln. Eine Gesellschafterin dieser gGmbH soll nach ihrer Gründung die Stadtteilgenossenschaft Hainholz eG werden. Es sind in verschiedenen Bereichen Kooperationen zwischen UG und Genossenschaft angedacht. So könnte die Genossenschaft z.B. kurzfristig in die Gastronomie im Naturbad eingebunden werden. Da es sich bei den Verantwortlichen der Naturbad Hainholz UG und der Stadtteilgenossenschaft Hainholz eG i.G. um den gleichen Personenkreis handelt, hält die Verwaltung es für legitim, ohne ein erneutes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, die Betriebsführung für das Naturbad Hainholz dauerhaft der Naturbad Hainholz UG zu übertragen.

Im neu abzuschließenden Betriebsführungsvertrag soll entgegen der Festlegung gemäß Beschlussdrucksache 0526/2009 auf die Erhebung einer Pacht in Höhe von 10.000 € verzichtet werden, aber auch im Gegenzug der Betriebskostenzuschuss auf 20.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer reduziert werden. Die Pacht war in den Vertrag aufgenommen worden, um die Verpachtung des Bades als städtischen BgA führen zu können. Inzwischen haben sich aber die Richtlinien in diesem Punkt insofern geändert haben, dass die Erhebung einer Pacht nicht ausreicht, um als BgA anerkannt zu werden. Ansonsten bleiben alle Bedingungen des bisherigen Vertrages so bestehen:

1. Betrieb und Unterhaltung des Naturbades erfolgt durch die UG auf, sie trägt alle Betriebskosten und erhält alle Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Bewirtschaftung etc..

2. Dauer der Freibadesaison mind vom 01.06 bis 31.08. d.J., Mindestöffnungszeiten täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr

3. Bewirtschaftung liegt im Zuständigkeitsbereich der Betreiberin.

4. Die bauliche und technische Unterhaltung des Bades erfolgt durch die Betreiberin.

5. Die Betreiberin verpflichtet sich, die Liegeflächen außerhalb der Freibadesaison der Öffentlichkeit zur Nutzung als Stadtteilpark zur Verfügung zu stellen.
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Hannover / 20.04.2010