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Rechenschaftsbericht für den Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Gemäß §15 NGG wurde der dritte Gleichstellungsplan für die Jahre 2020 bis 2022 vorgelegt (Informations-Drucksache 1492/2020). In diesem sind von der Stadtverwaltung Hannover, als Dienststelle im Sinne des § 3 NGG, die Schwerpunkte und angestrebten gesamtstädtischen Ziele zur Förderung der Gleichstellung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung festgelegt worden.
Für die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen, in denen eine Unterrepräsentanz eines Geschlechtes vorlag, waren eine Fluktuationsabschätzung und eine Festlegung von Zielvorgaben (%-Anteile) zum Abbau der festgestellten Unterrepräsentanz erforderlich. Für die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben war festzulegen, welcher Standard erreicht werden soll.
Gemäß § 16 NGG ist nach Ablauf der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans zu ermitteln, inwieweit Unterrepräsentanz verringert und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessert worden ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer ist dieses den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.
Die Verwaltung legt mit dem nachfolgenden Bericht den Rechenschaftsbericht für den Gleichstellungsplan 2020 bis 2022 vor.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der in der Anlage beigefügte Rechenschaftsbericht stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
18.10
Hannover / Apr 17, 2024