Drucksache Nr. 0842/2012:
Ausbau der Schulenburger Landstraße zwischen den Hochbahnsteigen Fenskestraße und Hainhölzer Markt

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0842/2012
1
 

Ausbau der Schulenburger Landstraße zwischen den Hochbahnsteigen Fenskestraße und Hainhölzer Markt

Antrag,


dem Beginn der Straßenbaumaßnahme mit Gesamtkosten i.H. v. 2.570.000 € gem. den in der Anlage 1 beigefügten Planunterlagen, der Freigabe des Ansatzes 2012 und der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt:
PSP-Element: I.54301.002
Bezeichnung: Landesstraßen / Schulenburger Landstraße

Ansatz 2012: 150.000 €
Verpflichtungsermächtigung 2012 z. L. 2013 2.420.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden bei der geplanten Maßnahme berücksichtigt. Es ist davon auszu- gehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54301.002
Landesstraßen / Schulenburger Landstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.020.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.570.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.550.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54301
Landesstraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 25.500,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 64.250,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 38.875,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -77.625,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -77.625,00 €
Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) schafft die für die Gleisverlegungen im Bereich der Haltestelle Bertramstraße gemäß den als Anlage 1 beigefügten Planunterlagen erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen und realisiert anschließend die Maßnahme.

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundene Finanzierung sind für die Jahre 2012 bis 2013 vorgesehen.

Die geschätzten Baukosten muss die Landeshauptstadt Hannover nicht alleine tragen, da der Ausbau der Gleisbereiche anteilig zu Lasten der Region Hannover geht. Auch Förderungen des Ausbaus nach dem Entflechtungsgesetz (früher: GVFG-Gesetz) sind zu berücksichtigen.

Die geschätzten Baukosten betragen 3,57 Mio. €.
Der städtische Anteil an dieser Baumaßnahme beträgt ca. 2,57 Mio. €. Darauf bezieht sich eine Refinanzierung durch Zuwendungen vom Land (GVFG) in Höhe von 1,02 Mio. €.
Die Region Hannover trägt einen direkten Anteil in Höhe von 1,00 Mio. € für Gleisbau und Rückbau der Haltestelle Bertramstraße.

NKAG-Beiträge sind bei dieser Baumaßnahme nicht zu erwarten, da die Maßnahme im Geltungsbereich der Sanierungssatzung Hainholz liegt.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in
Höhe von ca. 125.000 € nicht enthalten.
Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der
Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung
der Stadtentwässerung Berücksichtigung.




Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Schulenburger Landstraße (L380) ist eine wichtige Landesstraße im Nordwesten Hannovers, die am S-Bahnhof Hannover-Nordstadt ihren Anfang nimmt und die Stadt Hannover an das Bundesautobahnnetz (A2 und A7) über die BAB-Anschlussstelle Engelbostel (Eckverbindung A352) anbindet.

Im Ausbaubereich werden hauptsächlich Gewerbeflächen und Wohnbebauung erschlossen.

Die Ausbaustrecke dient als Landesstraße (L 380) überwiegend dem überörtlichen Verkehr, mit einem DTV von ca. 18.000 Fahrzeugen/24h.

Die Landeshauptstadt Hannover plant den Ausbau der Schulenburger Landstraße im Bereich zwischen Friedenauer Straße und Fenskestraße mit Umgestaltung der Seitenanlagen.

Die Region Hannover beabsichtigt mittelfristig in der Schulenburger Landstraße den besonderen Bahnkörper nördlich der Einmündung Sorststraße nach Süden zu verlängern und die bestehenden Stadtbahnhaltestellen, die noch nicht über Hochbahnsteige verfügen, barrierefrei auszubauen.

Ein Hochbahnsteig, der unter dem Arbeitstitel „Hainhölzer Markt“ geplant wird, soll im Jahre 2012 gebaut werden. Er ersetzt dann die bestehenden Haltestellen Chamissostraße und Bertramstraße, die zurückgebaut werden sollen. Dieser Hochbahnsteig gilt als eigenständiges Projekt und ist nicht Bestandteil der folgenden Erläuterungen.

Als erster Bauabschnitt soll der Bereich zwischen den Hochbahnsteigen Fenskestraße und Hainhölzer Markt ausgebaut werden.

In diesem Bereich liegt auch die nach Fertigstellung des Hochbahnsteiges Hainhölzer Markt nicht mehr erforderliche Haltestelle Bertramstraße. Hier werden durch die Region Hannover die Gleise im Zuge des Rückbaues des Bahnsteiges verlegt, um mehr Flächen für die Seitenanlagen zu gewinnen.

Die vorhandene Fahrbahn ist ca. 13,00 m breit, in Mittellage liegen die Gleise der Stadtbahn. Der Gleisbereich ist teilweise durch Sperrflächen belegt und in anderen Bereichen vom Individualverkehr mit überfahrbar. Aufweitungen gibt es im Stadtbahn- haltestellenbereich Bertramstraße und im Zulauf auf den Hochbahnsteig Fenskestraße.

Die Seitenanlagen weisen im Streckenverlauf ständig wechselnde Breiten zwischen 1,80 m (an der Engstelle vor Haus-Nr. 41) und 7,10 m auf. Am Fahrbahnrand sind Längsparkbuchten in die Nebenanlage integriert, zwischen denen Baumscheiben angeordnet sind. Beidseitig ist durchgängig ein ca. 1,00 m breiter Radweg vorhanden. Der Gehweg weist an mehreren Stellen eine Breite von unter 2,00 m auf.

Auf der Ausbaustrecke verkehrt die Stadtbahnlinie 6 (Nordhafen – Messe Ost).

Die Schulenburger Landstraße muss eine hohe Verkehrsbelastung aufnehmen und genügt durch den mangelhaften Aufbau nicht mehr den Anforderungen an die Tragfähigkeit.
Darüber hinaus ist die Deckschicht der Fahrbahnen in einem desolaten Zustand.

Der Zustand der Nebenanlagen entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Derzeitig stehen Fußgängern und Radfahrern in diesem Bereich überwiegend qualitativ mangelhafte Flächen zur Verfügung.

Der Stadtteil Hainholz ist seit 2001 Sanierungsgebiet und wird städtebaulich erneuert.

2. Beschreibung des Vorhabens

Der Straßenaufbau wird dem heutigen bzw. dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen angepasst. Die Fahrbahnbreite wird auf 12,50 m reduziert, wobei in Abschnitten das Parken am Fahrbahnrand zugelassen werden soll. Die Gleise der Stadtbahn werden vom Individualverkehr mit genutzt, da die Straßenraumbreite für die Anlage eines besonderen Bahnkörpers nicht ausreichend ist.

Die vorhandenen Parkbuchten werden zugunsten des Seitenraumes zurückgebaut, um den Straßenraum durch zusätzliche Baumstandorte aufwerten zu können. Die Breite des Seitenraumes beträgt zwischen 4,65 m und 7,30 m, je nach Lage der Bebauung und der vorhandenen Platanen. Zwischen Baumreihe und Hauswand werden ein Rad- und ein Gehweg angelegt.

Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ist umfangreicher Leitungsbau erforderlich.

Für die Verlegung der Stadtbahngleise ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Die Planung ist in der Anlage dargestellt.

Der geplante Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von rund 500 m.

3. UVP

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen für die Umwelt. Es ist geplant, die vorhanden Baumreihen zu verdichten und 37 neue Bäume im Straßenraum unter zu bringen.

4. Bauzeit / Bauablauf

Der Baubeginn Straßenbau ist für 2013 geplant. Im Sommer 2012 muss dafür allerdings schon mit dem sehr umfangreichen Leitungsbau begonnen werden. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt insgesamt rund 2 Jahre.
66.22 
Hannover / 11.04.2012