Informationsdrucksache Nr. 0841/2018:
Verwaltungsdolmetscherdienste

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0841/2018
0
 

Verwaltungsdolmetscherdienste

Ausgangslage

Der 2009 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover verabschiedete Lokale Integrationsplan (LIP) definiert die wesentlichen Ziele der lokalen Integrationspolitik in Hannover. Die Stadtverwaltung hatte unter anderem den Auftrag, einen Verwaltungsdolmetscherdienst für die bessere Verständigung zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern mit wenig bzw. keinen deutschen Sprachkenntnissen und der Stadtverwaltung einzurichten. Die kulturelle und sprachliche Verständigung ist in einer interkultureller und internationaler werdenden Stadtgesellschaft essenziell und beinhaltet gleichzeitig Entwicklungspotentiale für die Beschäftigten.

Die Sprachvermittlung dient dabei dem Ziel, den gleichberechtigten und ungehinderten Zugang aller Einwohnerinnen und Einwohner zu den Dienstleistungen der Verwaltung sicherzustellen und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung auch durch sprachliche Verständigung weiterzuentwickeln. Die Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern wird seit Juni 2011 zentral von der Personalentwicklung (OE 18.13) vorgenommen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Verwaltungsentwicklungsprogramm 2016 - 2020 wurden diese Ziele in Bezug auf die Verwaltungspraxis konkretisiert und es wurde ein interner Verwaltungsdolmetscherdienst aus dem Kreis der internen Beschäftigten installiert. So wurden die interkulturellen Potentiale und Kompetenzen der Verwaltung stärker genutzt und auf die interkulturellen Bedarfe der Organisation bei der Aufgabenerledigung fokussiert. Mit der Verwaltungsentwicklung konnten die Verwaltungsdolmetscherdienste gut mit der Personalentwicklung der Beschäftigten verbunden werden.
Entwicklung der Verwaltungsdolmetscherdienste

Die Anzahl der Dolmetschereinsätze steigt seit 2011 kontinuierlich an. Wurden im Jahr 2012 noch 394 Einsätze vermittelt, so hat sich die Anzahl der Einsätze bis zum Jahr 2017 mit insgesamt 4.635 Einsätzen mehr als verzehnfacht. Ursächlich für die Steigerung sind die fluchtbedingte Zuwanderung, die zunehmend internationaler werdende Stadtgesellschaft sowie die durch höhere Akzeptanz der Dienstleistung steigende Nachfrage durch die Verwaltung selbst und die Ausweitung der Dolmetschereinsätze auf Aufgabengebiete außerhalb der Verwaltung.

Während die Dolmetscherdienste bis Ende des Jahres 2014 ausschließlich von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover für Gespräche mit Einwohnerinnen und Einwohnern mit Sprachbarriere in Anspruch genommen werden konnten, können sie seit Beginn 2015 aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses (DS 2040/2013) auch von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern von Flüchtlingsunterkünften und Obdachlosenwohnheimen im medizinischen Kontext genutzt werden.

Aktueller Stand

Die Verwaltungsdolmetscherdienste bestehen zum heutigen Zeitpunkt aus 44 Dolmetscherinnen und Dolmetschern mit neun Sprachen (Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch, Serbisch und Türkisch) aus dem Kreis der internen Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover. Darüber hinaus erfolgt seit Bestehen der Verwaltungsdolmetscherdienste eine Zusammenarbeit mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.V., die sich bewährt hat. Der Vertragspartner deckt mit ca. 300 Gemeindedolmetscherinnen und Gemeindedolmetschern ein Sprachenangebot von über 50 Sprachen und Dialekten ab. Es werden ca. 20 % der Dolmetschereinsätze von (internen) Verwaltungsdolmetscherinnen und Verwaltungsdolmetschern durchgeführt, ca. 80 % der Einsätze entfallen auf Gemeindedolmetscherinnen und Gemeindedolmetscher des Ethno-Medizinischen Zentrums.

Im Jahr 2017 wurde die Vermittlung von Dolmetschereinsätzen für folgende Fachbereiche vorgenommen:

Flüchtlingsunterkünfte 41 %
FB 51 Jugend und Familie 40 %
FB 32 Öffentliche Ordnung 12 %
FB 50 Soziales 6 %
übrige Fachbereiche 1 %

Die Vermittlung erfolgte in dem o.g. Zeitraum für folgende Sprachen:

Arabisch 24 %
Dari 14 %
Farsi 14 %
Kurdisch 11 %
Englisch 4 %
übrige 36 Sprachen 33 %

In dem Zeitraum 2011 (131 Aufträge) bis 2013 (708 Aufträge) stieg das Auftragsvolumen um mehr als das Fünffache an und verdoppelte sich nahezu im Zuge des erheblichen Anstieges an geflüchteten Menschen und Neuzugewanderten im Jahr 2014 (1.344 Aufträge). Mit der Öffnung der Verwaltungsdolmetscherdienste für die Gesundheitsversorgung erhöhte sich das Auftragsvolumen nochmals bis 2016 um das Dreifache (4.008 Aufträge) und erreichte 2017 ein Volumen von 4.635 Aufträgen. Für das Jahr 2018 liegen bereits 1.607 Dolmetscheraufträge vor (Stand 28.03.2018).


Der Haushaltsansatz von 225.000,00 € konnte in den Jahren 2016 und 2017 nicht eingehalten werden und wird auch in 2018 vermutlich nicht auskömmlich sein. Die Mehraufwendungen wurden in den beiden Jahren durch Mehrerträge innerhalb des Teilhaushaltes 18 ausgeglichen.

Ausblick

Für 2018 und die Folgejahre 2019/2020 ist von einem weiteren deutlichen Anstieg des Auftragsvolumens auszugehen. Gründe dafür sind die aufgabenbedingte Ausweitung auf weitere städtische Institutionen im Kontext Integration (z.B. Beratungen in städtischen Kindergärten, Elterngespräche mit städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Jugend- und Familienberatung etc.), die dauerhafte Umsetzung des zunächst pilotierten Einsatzbereiches im Fachbereich Schule (sogenannte „Schulträgerfälle“) sowie die gesetzlich vorgeschriebene Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Fachbereich Öffentliche Ordnung.

Für das Jahr 2018 ist mithin mit ca. 5.800 Dolmetschereinsätzen zu rechnen. Ob Deckungsmittel weiter zur Verfügung stehen ist unklar. Für die Jahre 2019 und 2020 ist von einer anhaltenden Steigerung der Auftragslage und der Kosten vergleichbar wie in dem Jahr 2018 auszugehen.

Eine Prüfung hat ergeben, dass weder für die bisherigen noch für die neu hinzugekommenen Einsatzbereiche Kostenerstattungsmöglichkeiten existieren und die einzige Möglichkeit zur Regulierung der Aufwendungen in Form einer Priorisierung der Aufträge besteht. Da ein Großteil der Aufträge im medizinischen Kontext anfällt, wäre lediglich in diesem Bereich eine Begrenzung der Aufträge sinnvoll, würde jedoch dem o.g. Ratsbeschluss (DS 2040/2013) entgegenstehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Bei allen Prozessen werden Genderaspekte berücksichtigt und Standards eingehalten.

Kostentabelle


Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

18.1 
Hannover / 06.04.2018