Drucksache Nr. 0840/2020 N1:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2020

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 23.04.2020: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: in der durch die Annahme des CDU-Antrages (Drucks. Nr 0856/2020 N1) geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 0 Enthaltungen beschlossen
  • 23.04.2020: Verwaltungsausschuss: Einschl. Neufassung des Änderungsantrags aus Drucks. Nr. 0856/2020 N1 mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen beschlossen
  • 23.04.2020: Ratsversammlung: Einschl. Änderungen aus Drucks. Nr. 0856/2020 N1 mit 53 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0840/2020 N1
2
 
Die Neufassung der Nachtragshaushaltssatzung entspricht nunmehr dem Muster 2 des Ausführungserlasses zur Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) in vollem Umfang. Im Wesentlichen ist die Überschrift und die Einleitung geändert worden.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2020

Antrag,

die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung 2020 zur Sicherstellung der Liquidität der Landeshauptstadt Hannover für notwendige Auszahlungen, die für die Bewältigung der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie notwendig sind, nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von dieser Drucksache können alle Geschlechter betroffen sein.

Kostentabelle

Direkte finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Die gegenwärtige Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie stellt eine außergewöhnliche Situation dar, die auch erhebliche Auswirkungen auf die städtische Finanzlage haben wird. Wie sich die konkreten Auswirkungen auf die Höhe der Haushaltsansätze in den einzelnen Teilhaushalten darstellen werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Auf das zeitaufwändige komplette Aufstellungsverfahren zur Vorlage eines Nachtrags-haushaltsplanes wird deshalb verzichtet. Da aber die Handlungsfähigkeit der Stadt Hannover jederzeit gegeben bleiben muss, legt die Verwaltung eine Nachtragssatzung vor, die im Wesentlichen eine Änderung der §§ 4 und 4 b - Höchstbetrag der Liquiditätskredite - beinhaltet. Insbesondere der Rückgang von Erträgen könnte Auswirkungen auf die kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt haben. Mit der Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe geleistet werden können.

Darüber hinaus wird im neu aufgenommenen § 7 der Nachtragssatzung die Regelung des am 26.3.2020 erfolgten Ratsbeschluss zur Erhöhung der Wertgrenze für die Geschäfte der laufenden Verwaltung, im Zusammenhang mit über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen nach § 117 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, übernommen.

In Anlage 2 werden die vorgenommenen Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung dargestellt.

20.1 ./. Dez. II
Hannover / Apr 17, 2020