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1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Antrag,
die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung 2020 zur Sicherstellung der Liquidität der Landeshauptstadt Hannover für notwendige Auszahlungen, die für die Bewältigung der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie notwendig sind, nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von dieser Drucksache können alle Geschlechter betroffen sein.
Kostentabelle
Direkte finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Drucksache nicht.
Begründung des Antrages
Die gegenwärtige Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie stellt eine außergewöhnliche Situation dar, die auch erhebliche Auswirkungen auf die städtische Finanzlage haben wird. Wie sich die konkreten Auswirkungen auf die Höhe der Haushaltsansätze in den einzelnen Teilhaushalten darstellen werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Auf das zeitaufwändige komplette Aufstellungsverfahren zur Vorlage eines Nachtrags-haushaltsplanes wird deshalb verzichtet. Da aber die Handlungsfähigkeit der Stadt Hannover jederzeit gegeben bleiben muss, legt die Verwaltung eine Nachtragssatzung vor, die im Wesentlichen eine Änderung der §§ 4 und 4 b - Höchstbetrag der Liquiditätskredite - beinhaltet. Insbesondere der Rückgang von Erträgen könnte Auswirkungen auf die kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt haben. Mit der Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe geleistet werden können.
Darüber hinaus wird im neu aufgenommenen § 7 der Nachtragssatzung die Regelung des am 26.3.2020 erfolgten Ratsbeschluss zur Erhöhung der Wertgrenze für die Geschäfte der laufenden Verwaltung, im Zusammenhang mit über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen nach § 117 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, übernommen.
20.1 ./. Dez. II
Hannover / Apr 14, 2020