Drucksache Nr. 0840/2009:
Erneuerung des Schmutzwasserkanalnetzes auf dem Schützenplatz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0840/2009
 

Erneuerung des Schmutzwasserkanalnetzes auf dem Schützenplatz

Antrag,


1. der Erneuerung des Schmutzwasserkanalnetzes auf dem Schützenplatz mit Gesamtkosten in Höhe von 450.000,00 €

2. dem Vorhabensbeginn in 2009

3. sowie der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß
§ 91 Abs. 5 NGO in Höhe von 412.500,- €

zuzustimmen.

Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus HMK 8890.002-932100.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft, kommen hier aber nicht zum Tragen. Die Inhalte der Drucksache sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung450.000,00 €7310.003-965100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten36.000,00 €FiStl 7310.000
Ausgaben insgesamt450.000,00 € Ausgaben insgesamt36.000,00 € 
Finanzierungssaldo-450.000,00 € Überschuss / Zuschuss-36.000,00 € 

Begründung des Antrages:

Der Fachbereich Wirtschaft (BgA Marktwesen) ist vermögens- und verwaltungsrechtlicher Eigentümer des o.g. Grundstücks incl. des auf dem Schützenplatz eingebauten Schmutzwasserkanalnetzes. Dieses dient ausschließlich der Entsorgung des auf dem Schützenplatz anfallenden Schmutzwassers.

Eine von der Stadtentwässerung durchgeführte Untersuchung des Kanalnetzes ergab, dass ein Teil des Kanalnetzes erneuert werden muss. Es besteht hoher Handlungsbedarf aufgrund der festgestellten Schadensbilder. Diese zeigen insbesondere einen starken Grundwassereintritt durch undichte Muffen an allen Kanälen bei hohen Grundwasserständen.

Bei niedrigen Grundwasserständen tritt Schmutzwasser aus. Weitere Schadensbilder wie Risse, Scherben, uvm. sind im Kanalnetz festzustellen. Absackungen im Oberflächenbereich des Schützenplatzes sind an einigen Stellen die Folge. Es sind ca. 330 m in offener Bauweise, sowie ca. 210 m in geschlossener Bauweise zu erneuern. Es ist zu berücksichtigen, dass weitergehende Schäden am Kanalnetz nicht auszuschließen sind.


Aufgrund des eindringenden Grundwassers läuft die Schmutzwasserpumpe am Schützenplatz täglich, was zu einer frühzeitigen Abnutzung der Pumpe führen könnte.
Aus Sicht der Stadtentwässerung ist eine Durchführung der Maßnahme auch aus Gründen der Grundwasserverschmutzung - § 324 StGB - unumgänglich. Sie sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Maßnahme selbst bedarf einer Bauzeit von 4 Monaten und kann unter Berücksichtigung der Volksfeste und Veranstaltungen nur im 2. Halbjahr eines Jahres durchgeführt werden. Die Volksfeste werden bei dieser Maßnahme nicht beeinträchtigt. Zuvor ist eine Planungszeit von mindestens 3-4 Monaten erforderlich. Aufgrund der Dringlichkeit und Unabweisbarkeit soll eine Realisierung der Maßnahme noch in 2009 erfolgen.

Eine bisherige Kostenschätzung incl. Kosten für Planung und Bauabwicklung ergibt eine Gesamtsumme von ca. 420.000,- €. In dieser Schätzung sind mögliche Kostenerhöhungen durch mit Schadstoffen belastete Böden sowie Straßenbefestigungen noch nicht berücksichtigt. Über eine hieraus entstehende Kostenerhöhung kann erst nach Durchführung entsprechender Untersuchungen der Stadtentwässerung qualifiziert Auskunft gegeben werden. Gesamt wird daher von einem Kostenvolumen in Höhe von 450.000 € ausgegangen.

Nach Fertigstellung durch die Stadtentwässerung wird der Fachbereich Wirtschaft in Teilraten über einem Zeitraum von 7 Jahren (37.500 € in 2009 und 2010, 75.000 € ab 2011 bis 2015) die Investitionskosten an die Stadtentwässerung begleichen. Die außerplanmäßige Ausgabe für die Teilrate 2009 kann im Fachbereich Wirtschaft bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2009 über 412.500 € erforderlich. Eine Deckung ist im Fachbereich Wirtschaft unter der Finanzstelle 8890 – Allgemeiner Grunderwerb – vorhanden.
23.03 
Hannover / 20.04.2009