Antrag Nr. 0839/2018:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0586/2018: Konzept "Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0839/2018 (Originalvorlage)
0586/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0586/2018: Konzept "Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover"

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

4.3 Kostenbeteiligung der Vereine:

Die Sportvereine, auf deren Sportanlagen Kunststoffrasenplätze im Rahmen des
Programmes errichtet werden, sollen dazu verpflichtet werden, die in der Folge
entstehenden Kosten für die Pflege sowie Instandsetzung zu tragen sowie Rücklagen in
Höhe von mindestens 10.000 € p.a. für die spätere Sanierung des Kunststoffrasenbelages
zu bilden. Eine Pflegevereinbarung mit einer fachkundigen Firma ist hierfür obligatorisch, um einen fachgerechten Pflegestandard sicherzustellen. Darüber hinaus sollen die Vereine
verpflichtet werden, freie Zeiten – vor allem im Winter - anderen Vereinen gegen Entgelt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die dadurch eingenommenen Mittel können der Rücklage zugeführt werden.

Die bestehenden Mietverträge der Sportvereine, die ein neues Kunststoffrasenspielfeld
erhalten, sollen überarbeitet und mit einem Sonderkündigungsrecht versehen werden, das
greift, wenn ein Verein zwei Jahre lang der Einzahlungsverpflichtung in die Rücklage nicht in voller Höhe nachkommt. Für die Rücklage soll ein Treuhandkonto bei einem Geldinstitut
eingerichtet werden, über das der Verein nur mit Zustimmung der Stadt verfügen kann.

„Die Sportvereine, auf deren Sportanlagen Kunststoffrasenplätze im Rahmen des Programms errichtet werden, sollen dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Auszunehmen davon, sind die Bezirkssportanlagen Wettbergen und Roderbruch. Im Rahmen der Errichtung eines Kunststoffrasenplatzes gibt es zwei Finanzierungsmodelle:

Modell 1: Die Kosten der Errichtung des Kunststoffrasenplatzes inklusive Planung werden allein von der Landeshauptstadt Hannover getragen. Bei dieser Finanzierung wird von den Sportvereinen ab dem Jahr der Fertigstellung des Kunststoffrasenplatzes eine jährliche Rückstellung von mindestens 5.000,00 EUR für die spätere Sanierung des Platzes geleistet. Dafür soll vom Verein ein Treuhandkonto bei einem Geldinstitut eingerichtet werden, über das der Verein nur mit Zustimmung der Stadt verfügen kann.

Modell 2: Die Errichtung und Planung des Kunststoffrasenplatzes erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover. Der Verein beteiligt sich daran mit der Zurverfügungstellung eines Betrages in Höhe von 75.000,00 EUR. Der Verein ist berechtigt, diesen Betrag durch einen Kredit zu finanzieren.

Bei beiden Finanzierungsmodellen verpflichtet sich der Verein ein Pflegegerät für den Kunststoffrasenplatz auf eigene Kosten anzuschaffen. Auf Kosten des Vereins wird in einem Zyklus von maximal zwei Jahren eine Grundreinigung des Kunststoffrasenplatzes durch eine Fachfirma vorgenommen. Der Verein trägt im Übrigen die Kosten für eine erforderliche Nachverfüllung des Platzes mit Quarzsand. Sollte ein Sportverein eine andere, teurere Variante des Kunststoffrasenplatzes wünschen, so erhöht sich die Kostenbeteiligung des Vereins entsprechend.
In diesem Fall, ist eine abweichende Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein abzuschließen.

Für die beiden Finanzierungsmodelle sollen die bestehenden Mietverträge mit den Sportvereinen, die einen Kunststoffrasenplatz erhalten, überarbeitet werden. Für beide Modelle gilt ferner, dass der überarbeitete Vertrag ein Sonderkündigungsrecht der Stadt vorsieht, wenn ein Verein seinen Unterhaltungs- und Reinigungspflichten für den Kunststoffrasenplatz nicht oder nur unzureichend nachkommt. Für das Finanzierungsmodell 1 soll ferner ein Sonderkündigungsrecht der Stadt vereinbart werden, wenn ein Verein zwei Jahre lang der Einzahlungsverpflichtung in die Rückstellung nicht in voller Höhe nachkommt.

Die vorstehenden Bedingungen gelten bis zu einer erforderlichen Sanierung des Kunststoffrasenplatzes. Für den Fall der Sanierung wird dann eine neue Vereinbarung zwischen der Stadt und den Vereinen getroffen.“


Die Ziffer 4.4 Entscheidungskriterien, wird um folgendes Kriterium ergänzt:
· Bereitschaft mehrerer Vereine, gemeinsam einen Kunststoffrasenplatz zu betreiben und zu finanzieren

Begründung

Grundsätzlich wird die Vorlage der Landeshauptstadt Hannover zum Konzept „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“ begrüßt. Eine Umsetzung ab dem Jahr 2019 erscheint zwingend erforderlich.

Den Vereinen sollten unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten die beiden Finanzierungsmodelle angeboten werden. Um möglichst vielen Vereinen die Möglichkeit zur Errichtung eines Kunststoffrasenfeldes zu ermöglichen, ist beim Finanzierungsmodell 1 eine jährliche Rückstellung in Höhe von 10.000,00 EUR überhöht. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass entgegen dem Inhalt des Konzepts nach einer Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren lediglich Sanierungskosten zwischen 100.000,00 bis maximal 150.000,00 EUR anfallen. Für die regelmäßige Instandhaltung ist es erforderlich, dass die Vereine je nach der Intensität der Nutzung ein Pflegegerät, Kostenaufwand ca. 4.000,00 EUR, anschaffen. In einem Zyklus von ca. zwei Jahren bedarf der sandverfüllte Kunststoffrasenplatz einer Grundreinigung. Diese kann nur durch eine Fachfirma vorgenommen werden, da es den Vereinen nicht möglich sein wird, das dafür erforderliche sehr teure Gerät anzuschaffen.

Bei den Entscheidungskriterien soll insbesondere auch besonders berücksichtigt werden, ob oder welche Vereine gemeinsam einen Kunstrasenplatz zu finanzieren und zu betreiben beabsichtigen. Dies wäre eine Möglichkeit für finanzschwache Vereine ebenfalls einen Kunstrasenplatz zu nutzen, um letztlich auch die Folgekosten (Geräte, Pflege, etc.) durch Kostenteilung zu reduzieren.


Jens Seidel
Vorsitzender