Drucksache Nr. 0839/2005:
Konzept zur Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0839/2005
5
 

Konzept zur Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG)

Antrag,

zu beschließen, dass

1. zur Umsetzung des genannten Gesetzes das in der Anlage 1 beigefügte Konzept verwirklicht werden soll.

2. die als Anl. 4 beigefügte städtische Elternbeitragsstaffel für Krippen- und Krabbelgruppenplätze, die an die veränderten Betreuungszeiten aufgrund des Konzeptes angepasst wurde (analog der Kindergartenbeiträge), ab 01.08.2005 Berücksichtigung findet.

3. die Träger der Kindertagesstätten aufgefordert werden, zum 01.05. eines jeden Jahres Belegungslisten ihrer Einrichtungen vorlegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot in den Einrichtungen richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Kindertagesstätten auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben eines bedarfsgerechten Platzangebotes sind bei der Planung von Betreuungseinrichtungen zusätzlich zu beachten, dabei wird auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Zielcharakter verfolgt.

Kostentabelle

siehe Begründung zu Ziffer 1.3.5/ Finanzielle Rahmenbedingungen

Begründung des Antrages


zu 1.

1.1 Ausgangslage

Mit der Drucksache Nr. 2424/2004 N1 wurde die Verwaltung beauftragt, bis 01.04.2005 ein Stufenkonzept zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote zur Beratung vorzulegen.

In Hannover stehen zur Zeit 1.400 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Krippen und Krabbelgruppen zur Verfügung. Hinzu kommen ca. 550 Plätze im Rahmen der Tagesbetreuung in Familien, soweit sie vom Fachbereich Jugend und Familie gefördert werden. Dies entspricht einem aktuellen Versorgungsgrad von rund 14%.

Bei der als auskömmlich (s.u.) erachteten Versorgungsquote von 20% soll planerisch eine Mischung von institutioneller Kinderbetreuung und Tagespflege im Verhältnis 80/20 Berücksichtigung finden.Auf dieser Basis würden in Hannover noch rund 710 Plätze für die Altersgruppe der 0-2-Jährigen fehlen.

Im Rahmen des nachstehend beschriebenen Konzeptes wird die Stadt Hannover bis 2010 rund 1.100 neue Plätze in der Kleinkind- und Schulkindbetreuung in jährlichen Ausbaustufen wie folgt bereitstellen:

neue Plätze
2006 120
2007 229
2008 256
2009 252
2010 304

Dies kann ohne finanziellen Mehraufwand realisiert werden, da aufgrund der demografischen Entwicklung in der Altersgruppe der 3- bis 5-Jährigen (Kindergarten) bis 2010 rückläufige Kinderzahlen im genannten Umfang zu verzeichnen sein werden.

Mit Umsetzung des Konzeptes wird damit den Anforderungen des Tagesbetreuungs- ausbaugesetzes (TAG) zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes fristgerecht zum 01.10.2010 entsprochen.Eine detaillierte Aufstellung über die geplanten Schritte in den einzelnen Jahren ist als Anlage 1 beigefügt.

Datenbasis für alle Betreuungsformen sind die aktuellen (2005) und jeweils prognostizierten (bis 2010) Kinderzahlen. Diese werden jährlich aktualisiert und mit dem jeweiligen Platzbestand abgeglichen.

Ausgangslage für die Bedarfsermittlung sind, neben dem Rechtsanspruch für die Kindergartenbetreuung, im Kleinkindbereich die Rahmenvorgaben des Bundes beim Tagesbetreuungsausbaugesetz, die im wesentlichen durch die Ergebnisse der Elternbefragung bestätigt wurden, sowie die Ergebnisse der Befragung im Rahmen der Einführung der Verlässlichen Grundschule (VGS).


Als Ergebnis ist folgendes festzuhalten:

Der Gesamtbedarf an Betreuungsangeboten (einschließlich der Tagespflege) der 0–2-Jährigen entspricht insgesamt 20 % der Kinder dieser Altersgruppe. Dabei ergibt sich ein stadtweiter Bedarf an Krippen- und Krabbelplätzen von 16% und für die Betreuung in Tagespflege von 4%.
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs wird wie bisher ein Gesamtbedarf an Kindergartenplätzen in einer Größenordnung von 90% der 3-5-Jährigen und 40% der 2-Jährigen angenommen.
Für die Schulkindbetreuung wurde ein Gesamtbedarf in Höhe von stadtweit 32% ermittelt.

Eine entsprechende stadtweite Übersicht, aus der sich sowohl die Bevölkerungsprognosen bis 2010 als auch die Platzzahlen mit Stand Januar 2005 sowie die Bedarfe ablesen lassen ist als Anlage 2 beigefügt.

1.2 Gesetzliche Vorgaben

Mit dem im TAG (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 76 vom 31.12.2004) vorgesehenen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote ab 01.01.2005 soll Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Gleichzeitig wird das Betreuungsangebot der Tagespflege der institutionellen Kindertagesstättenbetreuung gleichgestellt. Daneben gibt es weitere fachliche Ergänzungen und Änderungen.
Als zeitlicher Rahmen für den Ausbau der Betreuungsangebote ist ein Stufenprogramm in jährlichen Schritten bis längstens 01.10.2010 vorgesehen.

Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Veränderungen ist im übrigen in der Anlage 5 eine Synopse der alten und neuen Regelungen beigefügt.

1.3 Umsetzungskonzept

1.3.1 Institutionelle Kleinkindbetreuung

Auf Grundlage der Bedarfserhebung wurde ein Umsetzungskonzept für den vorgegebenen Planungszeitraum für das Stadtgebiet entwickelt (Anlage 1).
Dabei wird davon ausgegangen, dass freiwerdende Kindergartenplätze mit Kindern anderer Altersgruppen und dabei vorrangig mit Krippen- und Krabbelkindern belegt werden können.

Am Beispiel der Altersgruppe der 0 - 2-Jährigen stellt sich die Bedarfslage bei Umsetzung des Konzeptes wie folgt dar:

Kinderzahl 2005
Plätze 2005
Bedarf 2005
zusätzl. Bedarf
13.390
1.429
2.142
713

Kinderzahl 2010
Plätze 2010 (geplant)
Bedarf 2010
Überhang
12.098
1.981
1.936
45

Die Prognosedaten der einzelnen Stadtbezirke weisen eine sehr unterschiedliche Entwicklung im Kindergartenbedarf in den nächsten Jahren aus. Es wird daher Stadtbezirke geben, in denen bereits ab 2006 zusätzliche Betreuungsangebote für Kleinkinder angeboten werden können, während dies in anderen Stadtbezirken erst in den Folgejahren möglich sein wird (Anlage 3).


Die Umsetzung wird lokalspezifisch auf Stadtbezirksebene erfolgen und zukünftig detailliert im jährlichen Kindertagesstättenbericht dargestellt.

Im Rahmen des Stufenkonzeptes kann mit einer Erfüllung des Bedarfes an Kleinkind- betreuung (0-2-Jährige) bereits im Jahr 2008 gerechnet werden.

Danach freiwerdende Platzkapazitäten können für die Ausweitung des Betreuungs- angebotes für Schulkinder genutzt werden. Hierzu wurde bereits nach der Einführung der VGS ein Programm mit einem Volumen von 900.000 € aufgelegt, durch das rund 300 Plätze für diese Altersgruppe geschaffen werden können.
In neun Stadtbezirken konnten insgesamt 14 Maßnahmen als Jugendhilfeangebote neu geschaffen bzw. übernommen werden. Weiterhin sind derzeit in noch drei Stadtbezirken Platzhalter vorhanden, die für die Neueinrichtung von Betreuungsangeboten genutzt werden können.

Beeinflusst wird die Planung in dieser Altersgruppe von weiteren Veränderungen, wie der geplanten Einführung der Ganztagsschule sowie den Auswirkungen der Schulstruktur- reform. Dennoch ist nach dem Stufenkonzept, das sich ausschließlich an den derzeitigen Bedarfen orientiert, ein ausreichendes Platzangebot für Schulkinder im Jahr 2010 vorhanden.

1.3.2 Maßnahmen zur Umsetzung

Für die Umwandlung der Kindergartenplätze in Angebote für Kleinkinder bzw. Schulkinder ist Folgendes vorgesehen:
  • Flexibilisierung von bis zu drei Plätzen pro Gruppe
  • Einrichtung altersübergreifender Gruppen *
  • vollständige Gruppenumwandlungen *
  • stadtbezirksübergreifende Veränderung des Betreuungsangebotes durch Umwandlung und Verlagerung von Gruppen *

* Bei diesen Maßnahmen wird aufgrund der gesetzlichen Standards in der Kinder- tagesbetreuung eine Reduzierung der Gesamtzahl der betreuten Kinder erfolgen müssen.

Ein Ausbau bzw. die Ergänzung des institutionellen Angebotes wird je nach den individuellen Wünschen und Bedarfen der Eltern durch eine Ausweitung der Tagespflege möglich sein.

Das Umsetzungskonzept macht deutlich, dass es in den Jahren 2005 bis 2010 kontinuierlich zu Angebotsveränderungen in fast allen Kindertagesstätten kommen wird. Im Zuge dieser Entwicklung werden bereits jetzt verstärkt von Einrichtungsträgern und Eltern Anfragen zur Umstrukturierung bestehender Betreuungsangebote und –zeiten an die Verwaltung herangetragen.

Eine Angebotsanpassung erfolgt immer in enger Zusammenarbeit mit dem Einrichtungsträger auf Basis der Elternwünsche und folgt damit dem gesetzlichen und politischen Auftrag, bedarfsgerechte Betreuungsangebote vorzuhalten. Als Entscheidungs- und Handlungsrahmen stehen die genehmigten und beschlossenen Platzangebote sowie das Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.




1.3.3 Beschlussverfahren

Bereits mit der Beschlussdrucksache Nr. 3055/97 wurde festgelegt, dass eine flexible Nutzung der Kindergartenplätze für andere Altersgruppen bei bis zu 3 Kindern ohne Einzelbeschlussfassung vorgenommen werden kann.

Um den anstehenden Aufgaben der Konzeptumsetzung zum TAG gerecht werden zu können, ist künftig eine erweiterte Verfahrensregelung erforderlich, die eine flexible und wirkungsvolle Anpassung bestehender Betreuungsangebote an die veränderten Bedarfe und Rahmenbedingungen kurzfristig ermöglicht.

Für den im Konzept genannten Umsetzungszeitraum wird ein vereinfachtes Beschlussverfahren angewandt. Über Veränderungen von Betreuungsangeboten innerhalb eines Stadtbezirkes entscheidet gemäß § 55 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1NGO der jeweilige Bezirksrat abschließend. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) erhält die Drucksachen zur Kenntnis.
Verlagerungen von Betreuungsangeboten von einem Stadtbezirk in einen anderen werden weiterhin von den Fachausschüssen beraten und abschließend vom VA beschlossen.

1.3.4 Tagespflege

Das Angebot der städtischen Tagespflegebörse sowie der IG Tagesmütter reicht bereits jetzt zahlenmäßig aus, um die Nachfrage unter Berücksichtigung der ermittelten Bedarfe zu
decken. Der Erhalt der bestehenden Angebote und die veränderte inhaltliche Ausgestaltung entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmungen wird Aufgabe der nächsten Jahre sein. Hierfür sind neu zu erstellende Richtlinien erforderlich, die dem JHA nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

1.3.5 Finanzielle Rahmenbedingungen

Die kurzfristige Einrichtung zusätzlicher neuer Krippen und Krabbel- sowie Hortgruppen könnte nicht durch Umstrukturierungen erfolgen, sondern erforderte die Bereitstellung von sowohl entsprechenden laufenden Betriebskosten als auch einmaliger Investitions- und Baukosten oder Mietaufwendungen. Diese Folgekosten belaufen sich derzeit für eine Krabbelgruppe auf rund 100.000 € jährlich, für eine Hortgruppe auf ca. 85.000 €. Hinzu kämen für jede Gruppe einmalig ca. 15.000 € Einrichtungsbedarf.

Zur kurzfristigen Deckung der oben aufgeführten zusätzlichen Plätze - 713 Plätze in der Kleinkindbetreuung und 902 Plätze im Schulkindbereich - würden somit allein laufende Betriebskosten von jährlich 8,7 Mio € anfallen.

Aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gibt es für die LHH zwar unmittelbar günstige Auswirkungen, die durch eine Senkung der Personal- und Sachausgaben in Höhe von etwa 14 Mio. € deutlich werden. Diesem positiven Effekt stehen jedoch erhebliche negative Effekte gegenüber, die durch Einsparungen aufzufangen sind:
So entstehen zusätzliche Belastungen vor allem durch die Kürzung der Verbundmasse beim kommunalen Finanzausgleich von 150 Mio. €. Auf Basis des Jahres 2004 sind alleine dadurch Mindereinnahmen der LHH in Höhe von etwa 7,4 Mio. € zu konstatieren. Hinzu kommt die Erhöhung der Regionsumlage im Jahr 2005, die u. a. mit Einsparungen der Kommunen infolge von Hartz IV begründet worden ist. Der Umfang dieser Belastungen ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Steuerkraft in Hannover und demzufolge nicht sicher zu quantifizieren.

Auf Grundlage der Erfahrungen in den vergangenen Jahren ist aber summarisch davon auszugehen, dass somit im Saldo keine nennenswerte Entlastung der LHH im Gesamtzusammenhang mit der Hartz IV-Gesetzgebung eintritt.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der weiterhin angespannten Haus- haltslage ist ein Einsatz zusätzlicher Finanzmittel nicht möglich. Im vorliegenden Konzept ist berücksichtigt, dass die Kinderzahlen in der Altersgruppe der 3- bis 5-Jährigen in den nächsten Jahren rückläufig sein werden. Die dadurch freiwerdenden Platzkapazitäten können daher für Betreuungsangebote sowohl im Kleinkind- als auch im Schulkindbereich genutzt werden.

In diesem Zusammenhang können im Einzelfall Kosten für kleinere Umbaumaßnahmen (insbesondere im Sanitärbereich) und Einrichtungsmittel anfallen, die zum jeweiligen Haushaltsplan in den Folgejahren angemeldet werden.
Ein bedarfsgerechter Ausbau ist damit im Rahmen des bestehenden Kindertages- stättenbudgets bis zum Jahr 2010 möglich.

zu 2.:

Bisher gibt es im Stadtgebiet fast ausschließlich Ganztagsplätze in Kindertages- einrichtungen für die Altersgruppe der 0 bis 3-Jährigen Kinder und dementsprechend nur einen Elternbeitrag.

Die Elternbefragung hat jedoch ergeben, dass eine ähnlich große Palette an Betreuungs- zeiten wie im Kindergartenbereich gewünscht wird. Da nur so die flexible Nutzung der Betreuungsangebote möglich ist, wurde eine Elternbeitragstabelle für die Kleinkindbetreuung (Krippe/Krabbel) erstellt, die für alle Verträge, die ab dem 01.08.2005 für neue Betreuungsmodelle geschlossen werden, Gültigkeit haben soll (Anlage 4).

zu 3.:

Zur Unterstützung des Umsetzungskonzeptes und der einzelnen Planungsschritte ist ein Überblick über die Belegungsstituation in allen Kindertagesstätten sinnvoll und notwendig. Bisher legen die Einrichtungen die entsprechenden Daten für den jährlichen Kindertagesstättenbericht zum Stichtag 01. November eines jeden Jahres vor.

Es wird als erforderlich angesehen, von den freien Wohlfahrtsverbänden als Trägern der Kindertagesstätten zu einem weiteren Zeitpunkt Angaben über die tatsächliche Belegung der Einrichtungen zu erhalten. Hierdurch kann kurzfristig auf Bedarfsänderungen reagiert werden und damit die zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimal eingesetzt werden.

Die Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten legen für die Abrechnung bereits quartalsweise Kinderlisten vor.

51.41 
Hannover / 19.04.2005