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der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.
Die Teillöschung und Erweiterung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße.
Die Teillöschung von Flächen aus dem LSG ermöglicht die Bebauung von aktuellen Waldflächen in geringem Umfang. Im Rahmen der Bebauungsplanung sind Verminderungsmaßnahmen vorgesehen, um negative Auswirkungen auf die Bodenfunktionen als Lebensraum, Wasserspeicher und zur Grundwasserneubildung zu minimieren (z. B. Baumerhalt/-neupflanzungen). Die Erweiterung des LSG im Landschaftsraum „Lahe“ bewirkt zudem die Sicherung wichtiger Grünlandflächen für den Klimaschutz und den bioklimatischen Ausgleich (Kaltluftentstehung, Frischluftversorgung). Insgesamt sind dadurch positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde hat der Landeshauptstadt Hannover den Entwurf der II. Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles „Altwarmbüchener Moor- Ahltener Wald“ (LSG- H 19) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Burgdorf, Lehrte und Sehnde und der Gemeinde Isernhagen in der Region Hannover nebst Karte und Begründung zur Stellungnahme übersandt.
Im Rahmen der Änderung ist die Löschung der Liegenschaften Gemarkung Misburg, Flur 4, Flurstücke 3/11, 3/12, 3/13, 3/15, 3/16, 3/17 und jeweils eine Teilfläche der Flur 4, Flurstücke 4/5 und 4/14 vorgesehen. Es soll an anderer Stelle zu einer Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes um die Flurstücke 118/308 und 118/309, Flur 7 und eine Teilfläche des Flurstücks 71/18, Flur 5, Gemarkung Klein-Buchholz in der Landeshauptstadt Hannover kommen. Da der Erweiterungsbereich mit einer Fläche von ca. 4 ha größer ist, als der zu löschende Bereich mit ca. 2,7 ha, vergrößert sich die Fläche des Landschaftsschutzgebietes.
Das DRK plant auf der Fläche der Teillöschung die Erweiterung seines Standorts in Form eines Logistikzentrums für den Zivil- und Katastrophenschutz sowie zu Schulungszwecken die Errichtung einer „Ehrenamtsakademie“. Unter Voraussetzung der Teillöschung soll dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die beiden Verfahren laufen parallel.
Derzeit gehört die zur Teillöschung vorgesehene Fläche in Teilen dem Landesverband des DRK Niedersachsen, der infra Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover GmbH, der Anstalt Niedersächsischer Landesforsten und der LHH, Fachbereich Wirtschaft. Die Fläche ist bereits jetzt überwiegend durch die Nutzung der Gebäude des DRK geprägt, sodass sich der Charakter der Fläche deutlich abgrenzt von den umliegenden Flächen des Misburger Waldes. Durch die zuletzt erfolgte Kartierung, sind Biotoptypen allgemeiner Bedeutung festgestellt worden, es gibt kein Vorkommen schützenswerter Flora und Fauna. Der Erweiterungsbereich liegt ca. 700 m nordwestlich der Teillöschung, hier östlich des Misburger Waldes. Die Flurstücke gehören der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, sowie ein weiteres Flurstück der Stadtentwässerung. Die Fläche ist als Grünland einzustufen. Die Löschung der Teilflächen und die Erweiterung im direkten Umfeld wird als naturschutzfachlich vertretbar eingestuft.
Die Region Hannover hat deshalb die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 11.03.2025 über die beabsichtigte Änderung des Landschaftsschutzgebietes informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.04.2025 eingeräumt. Zur erforderlichen Gremienbeteiligung wurde umgehend eine Verlängerung der Frist beantragt. Es wurde daraufhin eine Verlängerung der Frist bis zum 30.06.2025 gewährt. Sollte der Region Hannover bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover vorliegen, geht sie davon aus, dass Bedenken und Anregungen seitens der Stadt nicht vorgebracht werden.
Grundsätzlich begrüßt die Landeshauptstadt Hannover die Änderung des Landschaftsschutzgebietes, da hierdurch ermöglicht wird den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1931 „DRK Buchholzer Straße“ zu genehmigen, dessen Inhalte und Ziele dem öffentlichen Interesse im Rahmen des Schutzes der Zivilgesellschaft sowie der gesundheitlichen Vorsorge der Bevölkerung dienen. Die zu löschende Flächenkulisse hat naturschutzfachlich gesehen keine übergeordnete Bedeutung, womit die Auslösung fachlich vertretbar scheint. Im Gegenzug sollen Flächen in die LSG Kulisse aufgenommen werden, die der Sicherung von Landschaftsraum ohne Einschränkungen von Handlungsspielräumen oder absehbaren Nutzungskonflikten dienen. Der Erweiterungsbereich ist eine als Grünland genutzte Fläche im Landschaftsraum „Lahe“, welche derzeit an eine Pferdehalterin verpachtet ist. Zudem dient sie als wichtiger Transferbereich für Nacherholungssuchende, Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen.
Die Sicherung der Fläche durch den neuen Schutzstatus trägt zudem dazu bei, dass die Landeshauptstadt Hannover ihre politischen Ziele, wie die stadteigene Biodiversitätsstrategie oder das Agrikulturprogramm in einer gesicherten Form ausführen kann.
Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.