Drucksache Nr. 0837/2020:
Vorwärts nach weit – der Kulturentwicklungsplan 2030 für Hannover

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verwandte Drucksachen:

0837/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0837/2020
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Vorwärts nach weit – der Kulturentwicklungsplan 2030 für Hannover

Antrag,

1. den Kulturentwicklungsplan 2030, wie in der Anlage beigefügt, zu beschließen.

2. die Verwaltung zu beauftragen, die Handlungsfelder, Modellprojekte, Ziele und
Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans 2030 vor Beginn der Umsetzung mit
konkreten Ressourcenplanungen zu hinterlegen. Soweit die Handlungsfelder,
Modellprojekte, Ziele und Maßnahmen innerhalb der jährlichen Steigerungsraten
des Budgets abgebildet werden können, sind sie als Bestandteil der zukünftigen
Kulturentwicklung, wie in der Begründung und in den Anlagen dargestellt,
in geeigneten Schritten umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das nachfolgend beschriebene Konzept richtet sich an die Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen. Es sind alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Durch den Kulturentwicklungsplan 2030 entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

In den Haushaltsjahren ab 2021 werden konkrete Projekte und Maßnahmen aus dem Kulturentwicklungsplan mit dem entsprechenden finanziellen Bedarf benannt und in der Haushaltsplanung angemeldet. In den Jahren 2021 bis 2026 ist eine jährliche Steigerung für den TH 41 in Höhe von 1,5 % vorgesehen (vgl. Informationsdrucksache Nr. 1387/2019). Die Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans 2030 unterliegen einem Finanzierungsvorbehalt.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat mit der Beschlussdrucksache 0439/2018 die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans beschlossen, der „den spezifischen Stärken, Bedürfnissen und Interessen der Stadt Rechnung trägt und die gesamtgesellschaftliche Stadtentwicklung positiv begleitet und fördert“.


Die Kulturverwaltung legt als Anlage zu dieser Drucksache den Kulturentwicklungsplan 2030 für Hannover vor. Der Kulturentwicklungsplan (KEP) soll Impulse in die Stadtgesellschaft geben und einen Rahmen für die konzeptionelle Ausgestaltung von Institutionen und Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft bieten. Damit hat Hannover seine erste langfristige Kulturentwicklungsstrategie, die ein wertvolles Instrument für eine gesteuerte und transparente Kulturentwicklung der nächsten zehn Jahre sein wird. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umsetzung des Kulturentwicklungsplanes sind noch nicht abzusehen. Es kann sein, dass Anpassungen bei den Maßnahmen vorgenommen werden müssen.

Der Kulturentwicklungsplan ist eine Voraussetzung für die Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover um den Titel zur Kulturhauptstadt Europas 2025. Die Bewerbung der Landeshauptstadt um den Titel zur Kulturhauptstadt Europas 2025 ist ein Ergebnis des Stadtentwicklungskonzepts „Mein Hannover 2030“.

Verfahren und Beteiligte

In einem großangelegten Beteiligungsverfahren mit rund 500 Kulturakteur*innen wurde zwischen August 2018 und März 2020 der Kulturentwicklungsplan entwickelt, der als Fahrplan des Wandels der Stadt Hannover zur internationalen Kulturmetropole gelten soll. In einem systematisch aufeinander aufbauenden Prozess und im kontinuierlichen Dialog zwischen der Kulturverwaltung, den Kulturinstitutionen, den Kulturschaffenden, den Gremien der Kulturhauptstadtbewerbung – Beirat, Kuratorium und im Besonderen dem Kulturrat – und der Kulturpolitik wurden gemeinsam Handlungsfelder und damit verbundene Zielsetzungen und Maßnahmen für die Kulturentwicklungsstrategie der Landeshauptstadt Hannover bis 2030 entwickelt. Begleitet wurde der gesamte Prozess von der AG Kultur, gebildet aus den Fachbereichs- und Bereichsleitungen des Fachbereichs Kultur sowie den örtlichen Personalvertretungen und einer externen Begleitung durch Pia Leydolt-Fuchs, CaP.CULT, und Dr. Patrick S. Föhl, Netzwerk Kulturberatung. Verantwortlich für den gesamten Prozess war ein vom Kulturdezernat benanntes KEP-Team, das aus drei Mitarbeiter*innen der Kulturverwaltung gebildet wurde. Die Geschäftsführung des Prozesses lag im Kulturdezernat.

Kulturentwicklungsplan 2030

Der Kulturentwicklungsplan beschreibt nach einer Einleitung das Kulturprofil der Stadt, welches Hannover als eine vielfältige, teilweise exzellente Kulturstadt ausweist. Eine Analyse der Potenziale und Herausforderungen benennt neben den Stärken auch die Schwächen und zeigt Lücken auf, die es infrastrukturell und strategisch zu schließen gilt. Der sich daraus ergebende Handlungsbedarf wird in vier Handlungsfeldern mit 18 konkreten Zielen und insgesamt 133 Maßnahmen angegangen (vgl. Anlage 1 „Kulturentwicklungsplan“). Diese sollen dabei helfen, die bereits bestehenden guten Angebote zu bewahren und zu stärken, weiter zu entwickeln und ebenso notwendiges Neues zu ermöglichen. Zwölf Leitlinien, die sich aus den Handlungsfeldern ergeben, beschreiben die Grundlagen künftiger kommunaler Kulturarbeit sowie deren Umsetzung.


Die vier Handlungsfelder „Ein starkes Fundament / Für Kultur als Möglichkeitsraum / Auf der Weltbühne Hannover / Im Mittelpunkt der Mensch“ bilden das strategische Narrativ des rund 70-Seiten umfassenden Dokuments.

Ein starkes Fundament bezieht sich auf die infrastrukturelle Verbesserung und den Ausbau in notwendigen Bereichen, wie beispielsweise der Digitalisierung und dem Zugang zu Förderinstrumenten sowie der Transformation der Kulturverwaltung.

Für Kultur als Möglichkeitsraum bezieht sich vor allem auf den Bereich der kulturellen Stadtentwicklung und die verbesserte Handlungs- und Wirkungsfähigkeit von Kulturakteur*innen im Zusammenspiel und Dialog mit der Verwaltung.

Auf der Weltbühne Hannover bezieht sich auf die Internationalisierung der hannoverschen Kultur, sowohl in der Außenwahrnehmung und im kulturellen Angebot als auch auf die Sichtbarmachung der bereits vorhandenen internationalen Kulturszene innerhalb der Stadt.

Im Mittelpunkt der Mensch beschreibt demokratie- und gesellschaftsfördernde Maßnahmen mit einem Schwerpunkt auf Partizipation, kultureller Teilhabe und kultureller Bildung.

Um die Zielsetzungen in den Handlungsfeldern anschaulich und greifbar zu machen, wurden zudem insgesamt acht Modellprojekte entwickelt, mit denen die Kulturentwicklungsstrategie zügig in die Umsetzung gebracht werden soll.

Diese umfassen
- das Projekt der Digitalen Kulturstadt,
- die Transformation der Kulturverwaltung,
- einen 10-Punkte-Plan UNESCO City of Music,
- die Entwicklung zweier Kulturareale,
- den Neubau und die Neuausrichtung des Stadtteilzentrums Döhren,
- ein Programm zur internationalen Positionierung,
- ein Programm zur transkulturellen Öffnung des hannoverschen Kulturbetriebs
- den Aufbau des Netzwerks Kulturelle Bildung.

Die Handlungsfelder sind thematische Richtungsangaben und Schwerpunktsetzungen, innerhalb derer die jeweiligen Ziele durch die Umsetzung von Maßnahmen und Modellprojekten in Form einer rollenden Planung umgesetzt werden. Grundlage für die Umsetzung ist weiterhin ein partizipatives Vorgehen und die Einbindung der Kulturschaffenden. Ein dauerhaftes, verlässlich installiertes Berichtsverfahren soll dabei helfen, die Umsetzung und Planungsschritte zu bewerten, zu konkretisieren und gegebenenfalls zu ergänzen.

Die geplanten Jahreskulturberichte fassen zusammen, was jeweils im abgelaufenen Jahr geleistet wurde, und geben zudem einen Ausblick auf die Schwerpunktsetzung der kommenden Jahre. Der erste Jahreskulturbericht ist für Sommer 2021 vorgesehen. Nach fünf Jahren soll zudem eine ausführliche Halbzeitbilanz gezogen werden, die umfassend auf die bis dahin erfolgte Umsetzung blickt und außerdem Gelegenheit für eine gegebenenfalls notwendige grundsätzliche Nachjustierung für die zweite Hälfte der Laufzeit der Kulturentwicklungsplanung 2030 gibt. Die Halbzeitbilanz soll mit der Veröffentlichung einer externen, wissenschaftlichen Evaluation verbunden werden, die den Umsetzungsprozess des Kulturentwicklungsplans während der Laufzeit von 2020 bis 2025 umfasst.
Dez. III 
Hannover / 14.04.2020