Anfrage Nr. 0836/2010:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Höhe der Heizenenergiekosten bei der Kronsberg-Bebauung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Höhe der Heizenenergiekosten bei der Kronsberg-Bebauung

Die 3.000 Wohneinheiten auf dem Kronsberg werden durch ein aus 2 dezentralen Blockheizkraftwerken (BHKWs) gespeistes Nahwärmenetz versorgt. In die vertragliche Regelung über die Heizenergiepreise gehen einerseits die Stromeinspeisepreise für den BHKW-Strom ein, andererseits gibt es eine Preisgleitklausel, die sich an dem Erdölpreis orientiert. Bei beiden Themen gibt es aktuelle Entwicklungen: Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die vertragliche Kopplung eines Gasbezuges an die Ölpreisentwicklung rechtlich nicht zulässig ist, und nach unserem Informationsstand lehnen es die Stadtwerke Hannover seit kurzem ab, die im Konzessionsvertrag festgelegte Einspeisevergütung zu Grunde zu legen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass die Stadtwerke für den eingespeisten Strom nicht mehr wie bisher die im Konzessionsvertrag festgelegte Einspeisevergütung zu Grunde legen, wie viel geringer ist in 2010 die Vergütung und wie wirkt sich die Reduzierung auf die Jahres-Heizenergiekosten eines durchschnittlichen Kronsberg-Haushaltes aus?
2. Wie verändern sich die durchschnittlichen Heizenergiekosten am Kronsberg ab dem 01.04.2010 aufgrund der bisherigen Ölpreisbindung und welche abweichende Kostenveränderung wäre für einen durchschnittlichen Kronsberg-Haushalt entstanden, wenn die Preisänderung im Zeitraum 2008-2010 nicht an Öl, sondern an Gas gebunden gewesen wäre?

3. Sind die Stadtwerke bereit, die Preisgleitklausel so zu ändern, dass zukünftig nur die tatsächlichen Gaspreise zu Grunde gelegt werden und darüber hinaus die in den letzten zwei Jahren im Zuge der Ölpreisbindung ggf. zu viel bezahlten Heizkosten zu erstatten?




Michael Dette
Stv. Fraktionsvorsitzender