Drucksache Nr. 0834/2023:
Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0834/2023
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Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023

Antrag,

die Auslegung des Luftreinhalteplans Hannover 2023 (gem. § 47 (5a) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Fortschreibung des Luftqualitätsplans 2011 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Luftreinhalteplan mit seinen Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung richtet sich gleichermaßen an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig vom Geschlecht. Von den Maßnahmen profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.
Von den gesundheitsschädlichen Folgen der Luftschadstoffbelastung sind in besonderer Weise Kinder, kranke und alte Menschen betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Beschluss zur Auslegung und damit öffentlichen Bekanntmachung des Luftreinhalteplans 2023 hat keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Durch die Auslegung des Luftreinhalteplans fallen keine Kosten an.

Begründung des Antrages

2007 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover einen Luftreinhalte-Aktionsplan, dem dann in 2011 ein Luftqualitätsplan mit zahlreichen neuen Maßnahmen folgte, weil die NO2-Grenzwerte 2010 noch nicht eingehalten wurden und für die Beantragung der Fristverlängerung bei der EU ein Luftqualitätsplan vorgelegt werden musste. Doch trotz der im Luftqualitätsplan enthaltenden Maßnahmen wurde im Jahr 2015 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ immer noch nicht an allen Hauptverkehrsstraßen eingehalten. Infolgedessen wurden weitere Maßnahmen unabhängig vom Luftqualitätsplan 2011 beschlossen und umgesetzt, um den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten.

Seit 2020 liegen die NO2-Jahresmittelwerte an allen Messstationen in Hannover unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. Diese positive Entwicklung der NO2-Immissionen war Anlass für die Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Umweltzone noch verhältnismäßig ist.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Aufrechterhaltung der Umweltzone erst dann kein Anlass mehr besteht, wenn auch zukünftig ohne Umweltzone eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet ist.

Die Landeshauptstadt Hannover hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim mit der Durchführung einer solchen Prognoserechnung im August 2021 und (für ergänzende Berechnungen) im Juli 2022 beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung ungünstigster Umstände (meteorologische Einflüsse, Verkehrsmengenzunahme) eine sichere Einhaltung des NO2-Grenzwertes auch in der am höchsten belasteten Friedrich-Ebert-Straße ohne Umweltzone ab 2024 sichergestellt wäre (siehe Anlage, Kap. 9.1.6).

Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan Hannover 2023 hebt die Landeshauptstadt Hannover daher die Fahrverbote in der Umweltzone zum 1.1.2024 auf.

Unabhängig davon ist es das Ziel der Landeshauptstadt Hannover, neben der formalen Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte, auch die Luftqualität und damit Aufenthalts- und Lebensqualität, insbesondere bezogen auf die physische Gesundheit der Bevölkerung, zu verbessern. Daher wurden die seit 2015 hinzugekommenen Maßnahmen jetzt in den Luftreinhalteplan Hannover 2023 mit aufgenommen. Auch wird weiterhin konsequent an der Verkehrswende gearbeitet, um durch eine starke Verringerung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von Öffentlichem Nahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr eine Minderung der Luftschadstoffbelastung zu erreichen.

Dies ist nicht zuletzt auch deshalb sinnhaft, weil es seitens der Europäischen Union Bestrebungen zur weiteren Absenkung der Grenzwerte in den nächsten Jahren gibt.

Zum Verfahren:
Mit dem Beschluss über die Auslegung des Luftreinhalteplans wird der erste Verfahrensschritt, nämlich die Beteiligung der Öffentlichkeit, eingeleitet. Der Entwurf wird einen Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen eingebracht werden. Diese sind bei der Entscheidung über die Fortschreibung zu berücksichtigen und in die Abwägung einzubeziehen. Der danach überarbeitete Luftreinhalteplan wird dann zur Beschlussfassung dem Rat der Landeshauptstadt Hannover vorgelegt.
67.10 / Dez. V
Hannover / 17.04.2023