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Bei Neubauvorhaben entfallen in der Regel etwa 15 Prozent der Gesamtbaukosten allein auf die Baunebenkosten, die auf die eigentlichen Kosten für den reinen Hausbau aufzuschlagen sind. Von der Grunderwerbsteuer über die Notarkosten, die Baugenehmigungen, die Vermessungsarbeiten, die Bodengutachten und Beseitigung von Altlasten und Abwasser bis hin zur Versicherung und ggf. Honoraren fallen diverse Posten auf Grundlage privatrechtlicher Verträge oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften an. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren aufgrund der Inflation gravierend gestiegenen Bauzinsen. Neben der Verteuerung des eigentlichen Hausbaus aufgrund von Inflation, Personal- und Materialmangel sind es vor allem die ebenfalls gestiegenen Baunebenkosten, die das Bauen für viele Privatleute und Unternehmen nicht länger bezahlbar machen. Handlungsspielraum ergibt sich für die Kommunalpolitik zumindest im Bereich jener Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte, die auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie etwa kommunalen Satzungen erhoben werden.
Wir fragen die Verwaltung:
- Für welche Leistungen und Inanspruchnahmen von öffentlichen Einrichtungen erhebt die Landeshauptstadt Hannover Abgaben auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Steuern, Gebühren, Beiträge, Entgelte) von Privatleuten und Unternehmen, die auf dem Gebiet der Landeshauptstadt ein Bauvorhaben realisieren?
- Wie lauten die grundlegenden Berechnungsgrundlagen für jede einzelne dieser Abgaben, wie hoch fallen die Kosten für die in Hannover tätigen Bauherren durchschnittlich aus?
- Wie verhalten sich diese Kosten im Vergleich zu anderen Großstädten in Niedersachsen und darüber hinaus?