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Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen zur Befragung der Schulhausmeister zum Zustand der Schultoiletten
Antrag auf Akteneinsicht
Die CDU-Ratsfraktion beantragt hiermit gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Akteneinsicht
in sämtliche bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen, Protokolle, Schriftverkehr, Notizen, Fragebögen etc. zur Befragung der Schulhausmeister der hannoverschen Schulen zum Zustand der Schultoiletten an den hannoverschen Schulen durch die Verwaltung.
Als Mitglieder unserer Fraktion, die die Akten einsehen und prüfen, benennen wir Ratsherrn Jens-Michael Emmelmann und Ratsfrau Dr. Stefanie Matz.
Jens Seidel
Vorsitzender
Begründung