Drucksache Nr. 0833/2012:
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Modifizierter Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.04.2012: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
  • 19.04.2012: Ratsversammlung: 37 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 14 Enthaltungen iVm Änderungsantrag 0925/2012

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0833/2012
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Modifizierter Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. den Beschluss des Rates vom 22.03.2012 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1764 insoweit zu modifizieren, dass die Bebauungsplanbegründung nicht um die auf der Grundlage der Drucksache Nr. 0744/2012 - Antragspunkt 1 b. - beschlossene Zwangszu- und -abwegung ergänzt wird,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1764 mit der überarbeiteten Begründung zuzustimmen,
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
  4. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Straßenfläche (Cousteaustraße) gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Der Rat hat am 22.03.2012 die Drucksachen Nr. 0216/2012 (Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1764), die Ergänzungsdrucksache 0216/2012 E1, sowie die Zusatzanträge Drucksache Nr. 0744/2012 (Anlage 5) und Drucksache Nr. 0749/2012 (Anlage 6) beschlossen.

Gemäß Ratsbeschluss zur Drucksache Nr. 0744/2012 - Punkt 1 b. - sollte die Begründung des Bebauungsplanes dahingehend ergänzt werden, dass das Gewerbegebiet eine Zwangszu- und -abfahrt erhält, die unabhängig von den vorhandenen öffentlichen Straßen eine Erschließung für LKW und PKW ausschließlich über den Messeschnellweg vorsieht, ggf. durch eine eigene Auffahrt.

Zur Umsetzung dieses Antragspunktes war eine Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) als Trägerin der Straßenbaulast für den Messeschnellweg (B 6) und zuständiger Behörde für Bundesstraßen erforderlich. Grundlage war eine kurzfristig in Auftrag gegebene Planungsstudie, die ermittelt hatte, dass ein neuer Anschlusspunkt an den Messeschnellweg nur zwischen den bestehenden Tankstellen angeordnet werden kann. Für die vorgegebene Zwangsführung zum Gelände wären Brücken über den Schnellweg und die Weltausstellungsallee sowie Rampenbauwerke zur Überbrückung der Höhenunterschiede nötig.

Die Abstimmung mit der Landesbehörde hat ergeben, dass der Planung einer zusätzlichen Zu- und Abfahrt am Messeschnellweg aus rechtlichen und technischen Gründen sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit von dort nicht zugestimmt wird. Gründe für die Ablehnung liegen darin, dass die aus Sicht der Landesbehörde zugrunde zulegenden Richtlinien nicht eingehalten werden können. Dies betrifft z. B. die Abstände zwischen den verschiedenen Zu- und Abfahrten sowie die Ausgestaltung von Verflechtungsspuren und Rampen. Die mit der Planung entstehende verdichtete Abfolge von Knotenpunkten würde eine klare und begreifbare Beschilderung erschweren und die Orientierung verschlechtern. Insgesamt führt eine weitere Anschlussstelle am Messeschnellweg zu erheblichen  Einschränkungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und wird daher von der Landesbehörde abgelehnt. Dabei spielt auch eine Rolle, dass der zusätzliche Zu- und Abfahrtsverkehr zum Plangebiet gut über das vorhandene Straßensystem abgewickelt werden kann.

Als Fazit ist festzustellen, dass eine zusätzliche Zu- und Abfahrt am Messeschnellweg nicht realisierbar ist.

Die Verwaltung beantragt deshalb, den Ratsbeschluss insoweit zu modifizieren, dass eine Zwangszu- und -abfahrt nicht Gegenstand der Bebauungsplanbegründung wird. Die Begründung des Bebauungsplanes (Anlage 2.1 dieser Drucksache) ist hinsichtlich der anderen Punkte des Ratsbeschlusses zur Drucksache Nr. 0744/2012 in den Abschnitten
1, 3.1, 4, 6.7 und 8 überarbeitet worden.

Der Zusatzantrag Drucksache Nr. 0749/2012 wird zu Antragspunkt 1 - wie beantragt - in die Verhandlungen zum Grundstückskaufvertrag aufgenommen. Über die Umsetzung wird in einer gesonderten Informationsdrucksache zum Grundstückskaufvertrag informiert. Die Umsetzung des Antragspunktes 2 erfolgt außerhalb des Bebauungsplanverfahrens.

Die Anlagen 2.2 (Umweltbericht), 3 (Naturschutzfachliche Stellungnahme vom Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz des Fachbereichs Umwelt und Naturschutz) und 4 (Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit) bleiben unverändert. Die Anlage 1 (Geltungsbereich, bisherige Drucksachen-Beschlüsse) ist um die Drucksachen 0215/2012, 0216/2012, 0216/2012 E1 sowie 0744/2012 und 0749/2012 ergänzt worden.

Anlagen zu dieser Drucksache

Anlage 1 - Geltungsbereich, bisherige Drucksachen-Beschlüsse

Anlage 2.1 - Begründung des Bebauungsplanes

Anlage 2.2 - Umweltbericht

Anlage 3 - Naturschutzfachliche Stellungnahme vom Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün

Anlage 4 - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage 5 - Zusatzantrag Drucksache Nr. 0744/2012

Anlage 6 - Zusatzantrag Drucksache Nr. 0749/2012

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Hannover / 04.04.2012