Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion zum Jugendhilfelastenausgleich
Zur Ausgestaltung des in § 8 Abs. 6 des Regionsgesetzes vorgesehenen Lastenausgleiches im Bereich der Jugendhilfe sind zwischen der Region Hannover und den beteiligten Gemeinden, darunter auch die Landeshauptstadt Hannover, intensive, seit dem Jahre 2001 andauernde Verhandlungen geführt worden.
Dabei stellte sich insbesondere heraus, dass die Regelungen des Regionsgesetzes die Gestaltung eines Jugendhilfelastenausgleiches nicht en Detail regeln, sondern vielmehr den beteiligten Parteien hierbei einen Interpretations- und Handlungsspielraum überlassen.
Auf Grund der hierbei in Rede stehenden erheblichen Finanzmasse sowie der Vielzahl der in den Lastenausgleich einfließenden Tatbestände und Regelungen zeichnete sich dabei von vornherein ab, dass bei einer Vereinbarung auf der Basis gegensätzlicher Standpunkte grundsätzlich Kompromisse zu schließen seien.
Ziel der Landeshauptstadt Hannover war es dabei insbesondere, eine Vereinbarung dauerhaft gültiger regionsweiter Durchschnittspauschalen, die eine Nivellierung der im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers Stadt Hannover zu zahlenden Vergütungssätze auf den Regionsdurchschnitt bedeutet hätte, zu vermeiden. Dies ist im Ergebnis gelungen.