Antrag Nr. 0833/2005:
Antrag der CDU-Fraktion zur Klage gegen die Region Hannover zur Verbesserung des Jugendhilfelastenausgleichs

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0833/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Klage gegen die Region Hannover zur Verbesserung des Jugendhilfelastenausgleichs

Antrag,

der Rat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegen die Region Hannover wegen Missachtung des Regionsgesetzes bezüglich des Jugendhilfelastenausgleichs Klage beim Verwaltungsgericht Hannover einzureichen.

Ziel soll sein:

1. die Feststellung, dass der von der Region Hannover in Aussicht gestellte Jugendhilfelastenausgleich für die Jahre 2002 bis 2006 nicht den gesetzlichen Regelungen des Regionsgesetzes entspricht,

2. die Feststellung zur Verpflichtung der Region Hannover, die Forderungen der LHH in voller Höhe zu akzeptieren und noch fehlende Beträge unverzüglich und verzinst zur Verfügung zu stellen,

3. die Feststellung, dass die Abrechnungen der tatsächlichen Leistungen auf der Ist-Kostenbasis und sodann in Höhe von 80 % zu erfolgen haben,

4. die LHH analog dem Verfahren gegenüber den ausgleichsberechtigten Jugendhilfeträgern (Städte Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Springe) für die Jahre 2002 – 2004 zu behandeln und ihr die tatsächlichen Ist-Kosten zu 80 % zu erstatten,

5. die Feststellung, dass jeder zukünftige Jugendhilfelastenausgleich nach den entstandenen Ist-Kosten zu 80 % ausgeglichen wird und eine Pauschalierung der Kosten auf dem Niveau der übrigen Regionsgemeinden rechtswidrig ist, um für die LHH einen gerechten Ausgleich wegen ihrer stärkeren Sozialbelastung gegenüber den anderen Gemeinden zu erreichen.

Begründung


Mit Drucksache 0414/2005 legte die Verwaltung dem Rat einen Beschlussvorschlag vor, dessen Annahme zu einer erheblichen Schädigung der LHH führen würde. Die Verwaltung hat ihren Auftrag, Schaden von der Stadt abzuwenden, sträflich vernachlässigt.

Ein aus Sicht der LHH so überaus schlechtes Verhandlungsergebnis kann nicht ohne Ausschöpfung von Rechtsmitteln hingenommen werden. Die im Regionsgesetz festgelegten Erstattungsansprüche werden offensichtlich missachtet. Daher ist zur Klärung dieser Sachlage und zur Abwehr künftiger finanzieller Schäden eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Da der Oberbürgermeister diese Klärung bisher abgelehnt hat, muss der Rat der LHH einen entsprechenden Beschluss fassen.


Rainer Lensing
Vorsitzender