Drucksache Nr. 0833/2004:


Neuordnung von Dezernatszuständigkeiten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0833/2004 (Originalvorlage)
1059/2004 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 29.04.2004: Verwaltungsausschuss: in Abwesenheit von Erstem Stadtrat Mönninghoff und Stadtrat Karoff: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 06.05.2004: Ratsversammlung: Ohne Ersten Stadtrat Mönninghoff, ohne Stadtrat Karoff, ohne Stadtkämmerer Weil: Ziffer 1: 33 Stimmen dafür, 26 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Ziffer 2: 33 Stimmen dafür, 26 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

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0833/2004
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Neuordnung von Dezernatszuständigkeiten

Antrag,


zu beschließen,

1. die Stelle des bisherigen Wirtschaftsdezernenten nach dem Ende
der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers, Herrn Stadtrat Karoff,
nicht neu zu besetzen und

2. die dem Wirtschaftsdezernat jetzt zugeordneten Aufgaben mit den
bisherigen Aufgaben des Umweltdezernates am 1.2.2005 in einem
neuen Dezernat für Wirtschaft und Umwelt zu bündeln und dem
jetzigen Ersten Stadtrat Mönninghoff zu übertragen.

Begründung des Antrages


Im Laufe des Jahres 2005 enden die Amtszeiten folgender Dezernenten und zwar

· bei Herrn Stadtrat Karoff mit Ablauf des 31.1.2005 und
· bei Herrn Ersten Stadtrat Mönninghoff mit Ablauf des 31.7.2005.


Bereits mit der Drucksache 2669/2003 hat die Verwaltung angekündigt, im Rahmen der Aufgabenkritik und der Haushaltskonsolidierung ein weiteres der zur Zeit sieben bestehenden Dezernate einzusparen.

Der Oberbürgermeister wird dem Rat deshalb vorschlagen, wie folgt zu verfahren:

Die Stelle des bisherigen Wirtschaftsdezernenten wird nach dem Ende der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers, Herrn Stadtrat Karoff, nicht neu besetzt. Eine weitere Beschlussfassung ist nicht erforderlich, da der Wahlbeamte mit dem Ende der Amtszeit mit Fristablauf gemäß § 53 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamten- gesetzes in den Ruhestand tritt, wenn er nicht für eine weitere Amtszeit berufen wird.

Die dem Wirtschaftsdezernat jetzt zugeordneten Aufgaben werden mit den bisherigen Aufgaben des Umweltdezernates in einem neuen Dezernat für Wirtschaft und Umwelt gebündelt. Der Oberbürgermeister schlägt der Ratsversammlung vor, bei der Wahl des Ersten Stadtrates ebenfalls auf eine Ausschreibung zu verzichten, den bisherigen Ersten Stadtrat Mönninghoff für eine zweite Amtszeit zu wählen und ihm die Aufgaben dieses neuen Dezernates zu übertragen.

Nach § 81 Abs. 3 NGO darf die Wiederwahl nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden. Die Verpflichtung nach den Vorschriften des Beamtenrechts, das Amt für eine weitere Amtszeit zu übernehmen, besteht nur, wenn die Wiederwahl spätestens 6 Monate vor Ablauf der vorangehenden Amtszeit erfolgt. Die Wiederwahl von Erstem Stadtrat Mönninghoff muss also innerhalb des Zeitraumes 1. August 2004 bis 31. Januar 2005 stattfinden und wird deshalb in die Sitzung des Rates Anfang September eingebracht.

Die neue Amtszeit des Ersten Stadtrates würde 8 Jahre betragen und ist gem. § 81 Abs. 3 NGO zwingend gesetzlich vorgeschrieben.


 
Dez. I / OE 18 / 21.04.2004