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Erweiterung und Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße
Antrag,
zu beschließen
- die bestehenden 20 Hortplätze in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Str. 18, 30629 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen umzustrukturieren sowie
- eine Kindergartengruppe mit derzeit 20 Plätzen auf 25 Plätze zu erweitern und
ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€0.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
€0.00 |
|
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
(€11,100.00) |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
€11,100.00 |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
€11,100.00 |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt.
Begründung des Antrages
Nach Auskunft des Trägers ist die Nachfrage nach Hortplätzen in der Einrichtung zurückgegangen und somit können die Plätze nicht mehr ausreichend belegt werden. Dies liegt u.a. an einem verbesserten Ganztagsangebot in den umliegenden Ganztagsschulen. Vor diesem Hintergrund hat der Träger sich für eine Umstrukturierung der Hortgruppe in eine Krippengruppe entschieden und einen entsprechenden Antrag gestellt.
Durch die Umstrukturierung wäre ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Kindergarten- und Krippenplätzen gegeben und ein durchwachsen der Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt gewährleistet. Des Weiteren ist es durch die Umbauarbeiten für eine weitere Krippengruppe möglich die Räumlichkeiten der aus Platzgründen reduzierten Kindergartengruppe zu erweitern und dadurch 5 neue Plätze zu schaffen. Somit würde die reduzierte Kindergartengruppe von 20 auf 25 Plätze erweitert werden können.
Durch die Umsetzung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt werden.