Drucksache Nr. 0832/2004:
Straßenausbaubeitrag Pinkenburger Straße - Abschnittsbildung -

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verwandte Drucksachen:

0832/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0832/2004
1
 

Straßenausbaubeitrag Pinkenburger Straße - Abschnittsbildung -

Antrag,

für den in der Anlage gekennzeichneten Abschnitt der Pinkenburger Straße zwischen Weidetorstraße und Neue-Land-Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau sämtlicher Verkehrs- und Grünflächen, der Gossen, der Abläufe und der Straßenbeleuchtungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 165.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Pinkenburger Straße befand sich in dem o.a. Abschnitt in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Bei den 2002/2003 durchgeführten Straßenbaumaßnahmen wurden sämtliche Teileinrichtungen der Straße entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Auf der östlichen Straßenseite wurden erstmals separate Längs- und Senkrechtparknischen eingebaut. Des Weiteren wurden in dem ausgebauten Straßenabschnitt die vorhandenen Leuchten im Freileitungssystem durch erdverkabelte Beleuchtungskörper ersetzt.

Die vorgenannten Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Ausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 300.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Pinkenburger Straße gehört zu den "Innerortsstraßen"; der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Straßenteileinrichtung zwischen 40 und 70 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 20.04.2004