Antrag Nr. 0831/2020:
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Konzeptes „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0831/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 23.04.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
  • 23.04.2020: Ratsversammlung: Abgesetzt
  • 30.04.2020: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 28.05.2020: Ratsversammlung: 16 Stimmen dafür, 35 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Konzeptes „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“

Antrag

Antrag zu beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewertungskriterien des Kunststoffrasenplatzprogramms dahingehen zu ändern, dass – wie ursprünglich vorgesehen – vorrangig und erster Linie Ascheplätze in Kunststoffrasenplätze umgewandelt werden. Die Umwandlung eines Tennenplatzes soll dabei mindestens höher gewichtet werden.

2. Vereine die in einem Überschwemmungsgebiet liegen, werden zur weiteren und tiefergehenden Prüfung ihres Antrages zugelassen, wenn diese

a. Eine komplette Eigenfinanzierung der Kosten einer Höherlegung des entsprechenden Platzgeländes inkl. evtl. Erdsanierung nachweisen und

b. Den Nachweis einer Versicherung bezüglich der Übernahme sämtlicher Kosten/Schadenersatz aus Überschwemmungsschäden bezüglich des Kunststoffrasenplatzes führen.

3. Die Ziffer 4.4 Entscheidungskriterien, wird um folgendes Kriterium ergänzt:

Bereitschaft mehrerer Vereine, gemeinsam einen Kunststoffrasenplatz zu betreiben und zu finanzieren

Die Verwaltung legt ein Verfahren vor, dass die gemeinschaftliche Anschaffung, Nutzung und Pflege eines Platzes durch zwei oder mehrere Vereine stärker als bisher gewichtet. Die Kooperation der Vereine ist durch verbindliche schriftliche Vereinbarung, die eine Aufteilung der Kosten enthält, nachzuweisen.

4. Bei Vereinen/Plätzen in Stadtrandlagen müssen bei dem Kriterium "Bevölkerungsentwicklung" die Nachbarstadteile in die Bewertung mit einbezogen werden.

5. Neben HAP (Hannover Aktiv Pass) Mitgliedern müssen in die Bewertung und Gewichtung der Mitgliedsbeiträge auch solche einbezogen werden, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket resultieren. Die Gewichtung sollte prozentual zu den Vereinsmitgliedern berechnet werden, nicht in absoluten Zahlen, da diese das Gesamtbild verzerren.

Begründung


Das Konzept der Landeshauptstadt zur Ausstattung der Sportvereine mit Kunststoffrasenplätzen ist insgesamt gut angenommen worden. Dennoch haben sich aus verschiedenen Gesprächen Möglichkeiten der Nachjustierung der Vergabekriterien ergeben.

So ist zunächst anzumerken, dass ursprünglich die Umrüstung von Tennenplätzen vorrangig im Fokus des Programms stehen sollte. Dieser Intention sollte durch eine stärkere Gewichtung Rechnung getragen werden, wenn ein Verein gezielt die Umwandlung eines solchen Platzes beantragt.

Die Lage in einem Überschwemmungsgebiet zu einem grundsätzlichen Ausschlussgrund zu machen, ist zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar, erscheint aber bei näherer Betrachtung in seiner Pauschalität nicht zielführend. Unter der Maßgabe einer angemessenen Beteiligung der Vereine an der sich ergebenden Verantwortung, sollte hier eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Dies trüge den spezifischen örtlichen Gegebenheiten und etwaigen finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Vereine eher Rechnung.

Eine größere Gewichtung verdient aus unserer Sicht zudem die gemeinschaftliche Beantragung und der Betrieb eines Kunststoffrasenplatzes durch mehrere Vereine. Dieses Kriterium ist daher in den Katalog aufzunehmen. Durch verbindliche schriftliche Vereinbarungen der betreffenden Vereine sollen diese die Ernsthaftigkeit ihrer Zusammenarbeit dokumentieren. Die Zusammenarbeit von Vereinen zu stärken und zu fördern, sollte eines der Leitbilder der städtischen Sportpolitik sein und käme hierdurch auch zum Ausdruck.

Da sich die Einzugsgebiete eines Sportvereins nicht entlang der Stadtteil- oder gar Stadtbezirksgrenzen bewegen, ist bei der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung die Situation in den Nachbarstadtteilen und –stadtbezirken mit einzubeziehen.

Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Beitragssituation gehören sachlogisch nicht nur der HAP, sondern auch, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket resultieren. Dies ist daher entsprechend in den Kriterienkatalog aufzunehmen.