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Satzung zur Änderung der Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der "Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover" zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt. Die Befragungsdaten werden geschlechtsspezifisch ausgewertet.
Kostentabelle
Zur Finanzierung der Erhebung 2011 sind Mittel in Höhe von 50.000 € beim Fachbereich Planen und Stadtentwicklung – Bereich Stadtentwicklung im Haushaltsplan veranschlagt.
Betrag | 50.000 € |
Kostenstelle | 61501000 |
Position | 72914000 |
Begründung des Antrages
Nach dem Niedersächsischen Landesstatistikgesetz sind in der Rechtsgrundlage für eine Erhebung nicht nur die zu erhebenden Merkmale, sondern auch der Erhebungszeitraum konkret anzugeben.
Im Gegensatz zu den bisherigen Repräsentativerhebungen, die im Spätherbst durchgeführt wurden, sollen die Fragebogen der diesjährigen Repräsentativerhebung aus organisatorischen Gründen schon nach dem Ende der Sommerferien ab dem 15. August 2011 versendet werden; die Rücksendephase soll am 31. Oktober 2011 enden.
18.8
Hannover / 02.05.2011